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Berufsausbildungsbeihilfe

Abbildung zweier Jugendlicher

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.

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Berufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Berufsausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Ob Sie während der Berufsausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Grundausbildung oder anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder auf Ausbildungsgeld haben, können Sie bei Ihrer Beratungsfachkraft erfragen. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.

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Unterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)

Beratung in der Agentur für Arbeit

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer notwendigen Förderung informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

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