Kinderbetreuung
Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Kinder
Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind.
Betreuungskosten
Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind
- Kindergarten- / Hortgebühren,
- Kosten für eine Tagesmutter,
- Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten.
Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten.
Kostenübernahme
Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.



Bundesagentur für Arbeit