Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden übernommen, wenn Sie wegen der Weiterbildung auswärts untergebracht sind und die auswärtige Unterbringung erforderlich im Sinne der Arbeitsförderung ist.
Auswärtige Unterbringung
Eine auswärtige Unterbringung
- liegt vor, wenn die Weiterbildung nicht an Ihrem bisherigen Wohnort stattfindet und Sie unter Beibehaltung Ihrer bisherigen Unterkunft eine Unterkunft am Maßnahmeort beziehen;
- ist erforderlich, wenn Ihnen nicht zugemutet werden kann, dass Sie zwischen Ihrem Wohnort und dem Ort der Weiterbildung pendeln.
Höhe der Kosten
Es werden übernommen
- für Ihre Unterbringung je Tag ein Betrag in Höhe von 31 Euro, je Kalendermonat jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 340 Euro,
- für Ihre Verpflegung je Tag ein Betrag in Höhe von 18 Euro, je Kalendermonat jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 136 Euro.



Bundesagentur für Arbeit