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Rechte und Pflichten

Sie haben gegenüber der Agentur für Arbeit Rechte und Pflichten, wenn Sie Leistungen zur beruflichen Weiterbildung beantragt haben oder beziehen

Neben dem Recht, dass die Agentur für Arbeit über Ihren Antrag entscheidet und die Ihnen zugesagten Leistungen pünktlich auszahlt, ergeben sich Ihre Rechte aus

  • dem Rechtsweg und
  • dem Datenschutz

Wenn Sie Leistungen beantragt haben oder beziehen, sind Sie verpflichtet, daran mitzuwirken, dass die Agentur für Arbeit den Anspruch auf die Leistungen der Höhe und Dauer nach nachweislich richtig zuerkennen kann (Mitwirkungspflichten).

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