Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.
Weiter zur Seite Konjunkturelles KurzarbeitergeldSaison-Kurzarbeitergeld
Die Gewährung des Saison-Kug und der ergänzenden Leistungen hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Das Saison-Kug vermeidet Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen wie witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder wirtschaftlichen Ursachen (Auftragsmangel) für Arbeitnehmer des Baugewerbes.
Weiter zur Seite Saison-KurzarbeitergeldTransferleistungen
Transfermaßnahmen sind alle arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt. Transferleistungen (Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und Gewährung von Transferkurzarbeitergeld) werden bei Erfüllung der in §§ 216a und 216b Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt.
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Bundesagentur für Arbeit