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Leistungsmissbrauch

Was passiert, wenn Sie Formulare unrichtig ausfüllen oder Veränderungen nicht rechtzeitig mitteilen?

Wenn dies eine geringere Leistung zur Folge hätte, verlangt die Agentur für Arbeit beziehungsweise die Arbeitsgemeinschaft nach § 44b Sozialgesetzbuch 2 (ARGE) zuviel gezahlte Beträge zurück. Außerdem können Leistungen gekürzt und Sperrzeiten festgelegt werden. In gravierenden Fällen werden Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren eingeleitet.

Wann und wie müssen Veränderungen mitgeteilt werden?

So schnell wie möglich, spätestens aber wenn die Veränderung in Kraft tritt. Notwendig ist eine schriftliche Mitteilung.

Warum sind Veränderungsmitteilungen wichtig?

Für die Leistungen werden Beiträge und Steuergelder eingesetzt. Zuviel gezahlte Leistungen werden zurückgefordert.

Wie werden zu unrecht gezahlte Leistungen festgestellt?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die ARGEn prüfen jeden konkreten Hinweis auf Leistungsmissbrauch. Ebenso werden die EDV-Daten der Sozialversicherungsträger regelmäßig verglichen.