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Berufsrückkehr

Junge Frau erklärt einem Kollegen etwas.

Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

Die Unterbrechung muss mindestens ein Jahr gedauert haben. Als angemessene Zeit gilt, dass spätestens ein Jahr nach der Unterbrechung eine Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wird.

Personen, die sich in der Erziehungs- oder Elternzeit befinden und danach keine Beschäftigungsmöglichkeit finden, müssen sich drei Monate vor Beendigung dieser Zeit persönlich bei der Agentur für Arbeit melden.

Berufsrückkehrende sollen die zu ihrer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten.
Viele Agenturen für Arbeit bieten einen speziellen Informations- und Beratungsservice zum Wiedereinstieg für Berufsrückkehrerinnen an. Hier werden beispielsweise Fragen zum Thema Kinderbetreuung, Qualifizierungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle oder finanzielle Förderungsmöglichkeiten angesprochen.

Während der Unterbrechung der Berufstätigkeit ist es vorteilhaft, den Kontakt zum Unternehmen zu pflegen. Viele Betriebe informieren während dieser Zeit zum Beispiel über Veränderungen im Betrieb, Qualifizierungsmöglichkeiten oder ermöglichen Vertretungseinsätze. Je intensiver der Kontakt, desto leichter gelingt der Wiedereinstieg. Unternehmen halten qualifiziertes Personal ohne aufwändige Einarbeitung.