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Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Gruppenfoto eines Teams

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit.

Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen wegen des Geschlechts ist erklärtes Ziel der Gesetzgebung. Ebenso ist es Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern.

Der Auftrag leitet sich aus folgenden gesetzlichen Regelungen und Vorgaben ab:

  • Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
  • §§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4, 8 Abs. 1 und 2 ,11 und 20 im Sozialgesetzbuch III
  • Schwerpunkt IV in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt als Leitlinie der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit.

Bei der Umsetzung ihres gesetzlichen und geschäftspolitischen Auftrags verfolgt die Bundesagentur für Arbeit eine Doppelstrategie. Die Förderung der Chancengleichheit ist eine Querschnittsaufgabe. Durch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung soll die berufliche Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessert werden.

Gender Mainstreaming ist dabei eine Strategie, um dieses Ziel zu erreichen. Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. Die Verpflichtung zu Gender Mainstreaming ist europarechtlich verankert.