Antragsverfahren
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag (zum Beispiel durch Telefonanruf) ist nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden (zum Beispiel durch Angehörige der steuerberatenden Berufe).
Einen Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, zum Beispiel weil er einem Kind Unterhalt anstelle der Eltern gewährt.
Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie aber in Deutschland erwerbstätig, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebes befindet.
Für Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Sie können den Antrag persönlich in Ihrer Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen Beauftragten abgeben lassen. Eine Übermittlung mittels Telefax ist auch möglich.
Beantragen Sie für ein Kind erstmals Kindergeld, verwenden Sie bitte den hierfür vorgesehenen Antragsvordruck (KG 1) mit „Anlage Kind“. Bei der Beantragung für mehrere Kinder ist die „Anlage Kind“ für jedes Kind auszufüllen und mit dem Hauptantrag einzureichen.
Zur Antragstellung können Sie unseren Online-Formulardienst nutzen oder die Formulare im PDF-Format herunterladen.



Bundesagentur für Arbeit
Antrag Kindergeld (KG1)
Download der Software Adobe Reader