Kindergeld
Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz: Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.
Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse informiert Sie an dieser Stelle ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“. So erhalten Sie Antwort auf diese Fragen:
- Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt?
- Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt?
- Wie erfolgt die Auszahlung?
- Wie sind Dauer und Höhe des Kindergeldes festgelegt?
- Wie hoch sind Einkommensgrenze und Grenzbetrag?
- Welche Regelungen gelten speziell für behinderte Kinder?
- Welche weiteren Rechte und Pflichten bestehen?
Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten an die Familienkasse in Ihrer Nähe.
Achtung: Nutzen Sie den neuen Formulardienst "Kindergeld-Online" der Familienkasse für Ihren Antrag auf Kindergeld oder Ihre Veränderungsmitteilung. Sie werden komfortabel durch unseren neuen Dienst geführt und dadurch beim Ausfüllen der jeweiligen Formulare unterstützt.
Nach Abschluss lassen sich Antrag als auch Veränderungsmitteilung vorab an die Familienkasse verschlüsselt übertragen. Die ausgefüllten Formulare können jetzt auch zusätzlich auf dem eigenen PC gespeichert werden.



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