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Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Viele Menschen sind behindert oder von Behinderung bedroht. Oftmals ist eine berufliche Veränderung mit einem Arbeitsplatzwechsel die einzige Chance für eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

Durch eine Weiterbildung werden berufliche Qualifikationen erneuert und erweitert. Weiterbildung ist eine wichtige Form des lebenslangen Lernens. Es gibt verschiedene Formen der beruflichen Weiterbildung:

Wenn im Verlauf des Berufslebens eine Behinderung auftritt, ist es manchmal nicht mehr möglich im bisherigen Beruf zu arbeiten. Dann kann eine berufliche Weiterbildung in Form der Umschulung notwendig sein, um einen anderen Beruf zu erlernen und sich weiter zu qualifizieren – mit neuen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Diese Form der Weiterbildung erfolgt überwiegend in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen. In der Regel mit einer verkürzten Ausbildungszeit von zwei Jahren, denn es wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung vorausgesetzt. Bei Bedarf sind Ausbildungserleichterungen möglich.

Wenn zum Beispiel die technische Entwicklung in einem Beruf völlig neue Anforderungen stellt oder eine Behinderung spezielle Zusatzqualifikationen erfordert, kann eine Anpassungsfortbildung wichtig sein. Weiterbildung ermöglicht aber auch den beruflichen Aufstieg, zum Beispiel durch eine Meister-, Techniker- oder Fachwirtausbildung.

Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung sind folgende Formen möglich:

Betriebliche Weiterbildung in einem Betrieb oder bei einem regulären Bildungsträger: man erhält während der Teilnahme Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.

Wenn aufgrund einer Behinderung besondere Hilfen notwendig sind, kann die Weiterbildung in einem Berufsförderungswerk oder einer sonstigen Einrichtung absolviert werden. Dabei wohnt man meist in einem Internat. Während der Weiterbildung erhält man Übergangsgeld. Die Einrichtungen arbeiten eng mit Betrieben zusammen, um eine wohnortnahe Rehabilitation zu ermöglichen.