1. Zum Inhalt springen

Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit

Ärztin berät Patienten

Grundlage für die Tätigkeit des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit (BA) als beratender Fachdienst ist der § 32 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) „Eignungsfeststellung“, der eine ärztliche Begutachtung Ratsuchender mit deren Einverständnis vorsieht, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist.

Weiter zur Seite Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit

Aufgabenfelder

Die Kernaufgabe des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die sozialmedizinische Begutachtung von Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Das Ziel der sozialmedizinischen Begutachtung sind möglichst objektive ärztliche Aussagen zur individuellen Leistungsfähigkeit in der Regel mit  Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das ärztliche Gutachten ist häufig eine wichtige und fundierte Entscheidungsgrundlage für die Vermittlungsbemühungen, für die Gewährung arbeitsmarktpolitischer Fördermaßnahmen sowie für den Anspruch auf Geldleistungen.

Weiter zur Seite Aufgabenfelder

Dienstleistungen

Für eine wirtschaftliche und bedarfsangepasste Auftragserledigung hat der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit ein Stufenkonzept für Beratung und Begutachtung eingeführt und hält verschiedene Formate der gutachterlichen Stellungnahme vor. Die Auswahl der Serviceleistung aus dem Angebot „Begutachtung“ trifft die Ärztin/der Arzt der Agentur für Arbeit nach fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten anhand der zur Verfügung stehenden Befundunterlagen und der fallspezifischen Fragestellung(en).

Weiter zur Seite Dienstleistungen

Qualitätsmanagement

Die Stärke des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist das sozialmedizinische „Know-how“ in Verbindung von arbeitsmedizinischem und berufskundlichem Wissen sowie Kenntnissen des regionalen Arbeitsmarktes bei flächendeckender Präsenz.

Weiter zur Seite Qualitätsmanagement

Stellenangebote für Ärztinnen und Ärzte

Bei Ärztinnen und Ärzten erwarten wir als Einstiegsvoraussetzung mindestens 4 Jahre ärztliche Berufserfahrung nach der Approbation, vorzugsweise eine Facharztanerkennung aus einem der Gebiete Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Orthopädie, Chirurgie, Nervenheilkunde, physikalische und rehabilitative Medizin oder für öffentliches Gesundheitswesen.

Weiter zur Seite Stellenangebote für Ärztinnen und Ärzte

Marginalspalte

Weitere Informationen