Schulamt
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit
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Die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), hat nachhaltige Auswirkungen auf die Lebenssituation junger Menschen und auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort.
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Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können Sozialhilfe erhalten, das heißt insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Zuständig für die Grundsicherung wie auch für die Hilfe zum Lebensunterhalt sind die Träger der Sozialhilfe. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sie soll ihn aber auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.
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Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsmarkt
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