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Schule

Schüler in der Klasse

Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz sind sich einig, dass Schule und Berufsberatung eine gemeinsame Verpflichtung haben, Berufswahlvorbereitung für alle Jugendlichen anzubieten. Bei der schulischen Berufswahlvorbereitung wirkt die Berufsberatung als wesentlicher Partner mit. In allen gemeinsam berührenden Bereichen kooperieren Schule und Berufsberatung.

Die Berufswahlvorbereitung soll so frühzeitig einsetzen, dass die Jugendlichen zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen Vorstellungen die erforderlichen Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft fällen können. Die gemeinsame Berufswahlvorbereitung soll spätestens zwei Jahre vor der Schulentlassung einsetzen.

Die Berufswahlvorbereitung soll neben den Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen die künftigen Anforderungen des Arbeitslebens und die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt berücksichtigen. Ziel ist die Förderung selbstständiger und eigenverantwortlicher Berufs- und Laufbahnentscheidungen und deren Realisierung, auch unter Nutzung moderner Medien.