Informationen zum Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen
Mit der Implementierung eines Prüfdienstes für Arbeitsmarktdienstleistungen wurde ein weiterer Baustein zur Qualitätssicherung bei der Bundesagentur eingeführt. Die wesentlichen Informationen zum Prüfdienst sind in der Folge zusammengefasst.
Aufgaben des Prüfdienstes
Schwerpunktaufgabe des Prüfdienstes ist die Überprüfung der Durchführungs- und Umsetzungsqualität von Arbeitsmarktdienstleistungen, die von Trägern erbracht werden.
Dazu werden neben Maßnahmen, die im Rahmen der Vergabeordnung für Leistung zu beschaffen sind, auch Maßnahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie Maßnahmen, die aus dem Europäischen Sozial Fonds finanziert werden, einer systematischen Qualitätskontrolle unterzogen. Über die planmäßigen Prüfungen hinaus werden auch Hinweise zur Prüfung von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern, Regionalen Einkaufszentren, Kundenreaktionsmanagement und der Zentrale aufgegriffen.
Im Hinblick auf die Prüfungen vor Ort stellen die hauptamtlichen Prüfkräfte fest, ob und inwieweit es dem Auftragnehmer/Träger gelingt, die von ihm zugesicherte Durchführungs- und Umsetzungsqualität sicherzustellen. Von zentralem Interesse ist dabei unter anderem die teilnehmerorientierte Maßnahmedurchführung, die Sicherstellung des Praxisbezugs, die Unterstützung des Teilnehmers bei der Selbstsuche geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten und die Einbindung des Auftragnehmers/Trägers in den regionalen Arbeitsmarkt.
Die Vor-Ort-Prüfungen berücksichtigen dabei insbesondere die folgenden Qualitätsbereiche:
- Methoden der Teilnehmerinformation und Teilnehmerauswahl
- Maßnahmekonzeption, -verlauf und -betreuung
- Qualifikation und Einsatz von Personal
- Räumliche Bedingungen und technische Ausstattung
- Evaluation der Maßnahme durch den Träger
- Ggf. Einbeziehung von Kenntnissen zum Erfolg von Vormaßnahmen
- Ergebnisse aktueller Teilnehmerbefragungen
Zur Dokumentation und Auswertung werden standardisierte Bewertungssysteme genutzt, durch die über die einzelnen Prüfergebnisse hinaus auch eine Vergleichbarkeit aller Ergebnisse einer Arbeitsmarktdienstleistung ermöglicht wird. Die Prüfergebnisse werden so dokumentiert, dass über die Feststellung von Schwachstellen hinaus auch best-practice-Ansätze ermittelt werden können. Diese fließen unmittelbar in die Produktentwicklung der jeweiligen Arbeitsmarktdienstleistung ein. Neben der Darstellung von Feststellungen und Hinweisen erfolgt auch eine zusammenfassende Bewertung der Qualität der Maßnahmen als Prozentwert.
Für das Bundesgebiet wurden bisher die folgenden Werte ermittelt:
| Jahr | Gesamt | abH | BaE | BvB | FbW | §46 SGB III | UB | AGH |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2008 | 74,43 % | ab 2009 | 76,68 % | 77,11 % | 80,88 % | 68,09 % | ab 2011 | ab 2011 |
| 2009 | 69,28 % | 64,11 % | 71,82 % | 68,63 % | 73,93 % | 65,10 % | ab 2011 | ab 2011 |
| 2010 | 69,84 % | 72,03 % | 71,37 % | 71,86 % | 74,17 % | 66,26 % | ab 2011 | ab 2011 |
| 2011 | 69,67 % | 75,38 % | 76,77 % | 73,94 % | 75,51 % | 57,91 % | 69,66 % | 66,22 % |
| Q1 2012 | 69,54 % | 75,41 % | 74,45 % | 72,07 % | 76,70 % | 56,83 % | 70,05 % | 62,51 % |
Anmerkungen
zu BaE: Beinhaltet sind auch Reha-Ausbildungen nach §102 SGB III
zu § 46 SGB III: Bis 2008 Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III und Vermittlung durch Dritte nach § 37a SGB III, bis 31.03.2012 § 46 SGB III
Der Prüfdienst unterstützt und ergänzt die vielfältigen Qualitätssicherungsaktivitäten der Dienststellen vor Ort sowie die Regionalen Einkaufszentren (REZ) und stimmt sich hinsichtlich der Prüfaktivitäten mit diesen ab. Vertragliche Konsequenzen für die durch die Regionalen Einkaufszentren beschafften Arbeitsmarktdienstleistungen werden dabei weiterhin ausschließlich dort gezogen. Entscheidungen nach § 86 Abs. 2 SGB III (Aufhebung von Förderungsentscheidungen) treffen ausschließlich die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Organisation
Der Prüfdienst hat drei Standorte im Bundesgebiet, die jeweils für mehrere Regionaldirektionsbezirke zuständig sind. Die Bezirke wurden wie folgt festgelegt (nach Bundesländern):
- Stützpunkt Düsseldorf:
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland - Stützpunkt Berlin:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen - Stützpunkt Nürnberg:
Baden-Württemberg, Bayern sowie Sachsen
Für die Maßnahmen nach dem ESF werden die Prüfungen über die Stützpunkte Berlin und Düsseldorf organisiert.
Verfahren
Organisation der Prüfung:
Die Prüfungen erfolgen unter Beteiligung der Dienststelle vor Ort. Die Träger werden durch den Prüfdienst über den Termin grundsätzlich vorab, in der Regel spätestens zwei Werktage vor Durchführung der Prüfung, schriftlich informiert.
Die Ergebnisse werden dem Träger in einem Abschlussgespräch bekannt gegeben, das bei festgestellten Mängeln auch die Vereinbarung über die weitere Vorgehensweise beinhaltet. Der Träger erhält wie die Dienststelle und die Fachkundige Stelle/das Regionale Einkaufszentrum eine schriftliche Darstellung in Form von Feststellungen und Hinweisen zum Prüfungsergebnis und die Gesamtbewertung der festgestellten Qualität als Prozentwert.
Unterlagen zur Prüfung:
Die Grundlage der vor Ort-Prüfungen bilden bei nach dem Vergaberecht beschafften Arbeitsmarktdienstleistungen insbesondere die Ausschreibungsunterlagen mit den dort bezeichneten Anforderungen, das Angebotskonzept des Auftragnehmers, die Vertragsurkunde sowie die gegenüber der Dienststelle zu führenden Nachweise und Unterlagen (z.B. das Durchführungskonzept, Nachweise zum Personal, zu den Räumlichkeiten und der sächlichen Ausstattung, Klassenbuch, Fehlzeiten, Erfolgsbeobachtungen).
Bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung werden die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch aufgeführten Anforderungen unter Berücksichtigung der gegenüber der Fachkundigen Stelle nachgewiesenen Voraussetzungen für die Zulassung der Maßnahme geprüft. Die Schwerpunkte der Qualitätsprüfung bilden die gesetzlich geregelten Anforderungen an den Träger und an die Maßnahme.
Anlagen
Infoblätter:
- Aktivcenter
- Aktivierungshilfen für Jüngere
- Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nach §16d SGB II
- Ausbildungen für behinderte Menschen mit Förderbedarf
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
- Bewerbungsmanagement
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
- Ganzil Neukundenaktivierung
- Maßnahmekombination Ganzheitliche Eingliederungsleistung mit integrativem Ansatz (GEmiA)
- Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (UB)
- Modulkatalog Orientieren & Aktivieren (O & A)
- Maßnahmen zur Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht (ViA)



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