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Informationen für Bildungsträger

Hier finden Sie Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

Ausgehändigte Bildungsgutscheine können nur bei für die Förderung zugelassenen Weiterbildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden (§§ 84,85 SGB III).

Das Verfahren bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung hat sich durch die Einführung der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) grundlegend geändert.