Informationen für Bildungsträger
Hier finden Sie Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
Ausgehändigte Bildungsgutscheine können nur bei für die Förderung zugelassenen Weiterbildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden (§§ 84,85 SGB III).
Das Verfahren bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung hat sich durch die Einführung der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) grundlegend geändert.
- Informationen und Merkblätter zum Zulassungsverfahren.
Hier befinden sich auch die für Bildungsträger wichtigen Vordrucke aus dem Bereich der beruflichen Weiterbildung. - Informationen der Anerkennungsstelle zum Zulassungsverfahren
- Informationen zur Förderung von nicht verkürzbaren Ausbildungen
- Informationen zur Förderung von Maßnahmen, die zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses führen
- Berufliche Qualifizierung Beschäftigter
- Begriffsdefinitionen zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 85 SGB III
Zusammenstellung von Definitionen zum Begriff "Weiterbildung", insbesondere unter dem Aspekt der Verdeutlichung, welche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung (§ 85 SGB III) zugeordnet werden können. Die Aussagen gelten für beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) gleichermaßen.



Bundesagentur für Arbeit