Werkstätten für behinderte Menschen

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.

Die Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen sind im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) (§ 136) und in der Werkstättenverordnung (WVO) definiert. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben einzugliedern, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen, dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Werkstätten für behinderte Menschen muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsbereich aufnehmen kann, um eine Rehabilitation in Wohnortnähe zu gewährleisten.

Die Werkstätten werden als besondere Einrichtungsarten durch die Bundesagentur für Arbeit anerkannt (§ 142 SGB IX).

  • Werkstättenverzeichnis (PDFPDF, 1812 KB)
    Verzeichnis der anerkannten Werkstätten (WfbM) für behinderte Menschen
  • Werkstättendatenbank
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