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Kinderbetreuung

Kinder beim Malen

Kinderbetreuungskosten, die Ihnen durch die Ausführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern unvermeidbar entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Kinder

Aufsichtsbedürftig sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind.

Betreuungskosten

Betreuungskosten sind

  • Kindergarten- / Hortgebühren,
  • Kosten für eine Tagesmutter,
  • Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten.

Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten.

Kostenübernahme

Kinderbetreuungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu einem Betrag von 130 Euro (ab 01.01.2012: bis zu einem Betrag von 145 Euro) je Kind und Monat.