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Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen

Der Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen/ Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen ist ein Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Die Ausbildung ist vielseitig, umfangreich und erfordert Verständnis für wirtschafts- und sozialpolitische Fragen.

Wir suchen Sie!


Sie

  • sind offen für Neues
  • denken und handeln positiv
  • sind aufgeschlossen und kontaktfreudig
  • können sich vorstellen, mit Rechtsvorschriften zu arbeiten
  • sind regional mobil
  • wollen Dienstleistungen professionell in einem Team erbringen und
  • Kunden persönlich oder telefonisch betreuen?

Wenn Sie dazu noch eine gute mittlere Reife habe, dann könnten Sie die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter von morgen sein.

Nach Ihrer Ausbildung warten auf Sie

  • abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
  • vielfältige Karrierechancen
  • Arbeitsbedingungen, die eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ermöglichen. Dafür wurden wir bereits mehrfach ausgezeichnet.

So bilden wir aus

Sie werden für den Beruf „Fachangestellte/ Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen“ ausgebildet. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System in überörtlichen Berufsschulfachklassen.

Die Ausbildungszeit kann verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihr Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreichen.

Wir werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten für Ihren Beruf vermitteln. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen zu arbeitsmarktpolitischen und sozialversicherungsrechtlichen Aufgaben und ihre Anwendung kennen. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Familienkassen. In speziellen BA-Trainings und Lehrgängen in unseren eigenen Bildungs- und Tagungsstätte lernen Sie Ihr frisch erworbenes Wissen kundenorientiert in der Praxis anzuwenden. Projektarbeiten, Kommunikationstrainings, Hospitationen und ein Betriebspraktikum runden Ihre Ausbildung ab und sorgen für einen perfekten Start in das Berufsleben.

Anfang des 2. Ausbildungsjahres nehmen Sie an einer schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung teil. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung, die ebenso schriftlich und praktisch abzulegen ist.

Schriftlich werden Sie geprüft in den Bereichen:

  • Arbeitsmarktbezogene Geschäftsprozesse
  • Prozesse der Leistungsgewährung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde      

In der praktischen Prüfung zeigen Sie, dass Sie Kundengespräche systematisch vorbereiten und führen können.

Ihre Ausbildungsvergütung

Während Ihrer Ausbildung zahlen wir Ihnen eine monatliche Ausbildungsvergütung* ab 01.08.2013 in folgender Höhe:  

AusbildungsjahrAusbildungsvergütung
im 1. Ausbildungsjahr:793,26 €
im 2. Ausbildungsjahr:843,20 €
im 3. Ausbildungsjahr:889,02 €

* (gem. Tarifvertrag für Nachwuchskräfte der BA (TVN-BA); die Tariferhöhung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Tarifeinigung)

Darüber hinaus erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen; zurzeit sind dies 13,29 € monatlich.

Es gibt viel zu tun

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeiten in erster Linie im Team eines Kundenbereichs mit anderen Kolleginnen und Kollegen. Dort klären sie die Anliegen der Ratsuchenden, erteilen Auskünfte persönlich oder telefonisch in sogenannten „Service Centern“, nehmen Arbeitslosmeldungen und Anträge auf Geldleistungen entgegen. Sie unterstützen Kunden beim Ausfüllen der Anträge, bereiten Arbeitsunterlagen für die Fachkräfte vor, wirken bei der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung mit. Sie bearbeiten Anträge auf Geldleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen kümmern sich auch um interne Serviceaufgaben, wie zum Beispiel Personalangelegenheiten.

Zeitgemäße Arbeitsplätze, ausgestattet mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und erleichtern die vielseitigen Tätigkeiten in allen Aufgabengebieten.

Ihre Karrierechancen

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit in einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) tätig zu werden. Einen auf 24 Monate befristeten Arbeitsvertrag bekommen Sie bei fachlicher und persönlicher Eignung auf alle Fälle.

Im Rahmen unserer Personalentwicklung fördern wir Sie nach Ihren individuellen Potenzialen und bieten Ihnen damit auch interessante berufliche Perspektiven. Ihre qualifizierte Ausbildung und das flächendeckende Netz von den Dienststellen der BA und den Jobcentern eröffnen Ihnen die Chance, sich bundesweit auf interessante Arbeitsplätze zu bewerben. Ihr persönliches Engagement entscheidet.

Wenn sie noch mehr wissen möchten

Weitere Informationen über Einstellungsvorrausetzungen, Ausbildung und die vielfältigen Aufgaben einer/eines Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen finden Sie im Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.

Gerne informieren und beraten Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Die Adresse finden Sie unter Kontakt.

Tipps für Ihre Bewerbung

Einstellungen erfolgen zum 1. September jeden Jahres. Ihre Bewerbung sollte etwa 12 Monate vor dem Einstellungstermin bei der Agentur für Arbeit vorliegen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Über das Ausbildungsstellenangebot informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Personal der Agentur für Arbeit.

Ihrem aussagefähigen Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Dokumente bei:

  • Lebenslauf (in tabellarischer Form),
  • Kopie der letzten beiden Zeugnisse,
  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, sofern Sie noch minderjährig sind,
  • Kopien von Zeugnissen, sofern Sie bereits Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten nachweisen können.

Im Rahmen einer auf Chancengleichheit ausgerichteten Personalpolitik nutzen wir die Vielfalt der Kompetenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sie zum Beispiel auf Grund ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft einbringen. Deshalb fördern wir auch die Beschäftigung behinderter Menschen, die wir mit speziellen, auf ihre Behinderung angepassten Arbeitsplätzen, ausstatten.