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Saisonbeschäftigung

Ausländische Arbeitnehmer aus Kroatien und aus den EU-Beitrittsstaaten können zur Aufnahme einer Saisontätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland eine Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel beziehungsweise eine Zusicherung der Arbeitserlaubnis-EU erhalten.

Mann arbeitet am Feld Arbeitgeber der Land- und Forstwirtschaft sowie des Obst- und Gemüseanbaus können ebenso wie das Hotel- und Gaststättengewerbe ausländische Saisonarbeitnehmer beschäftigen.

Die gleiche Person darf bis zu sechs Monate im Kalenderjahr eingesetzt werden.

Voraussetzung für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer ist, dass keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und die Arbeitskräfte auf der Grundlage einer Absprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes vermittelt wurden. Die Entlohnung richtet sich nach den tariflichen / ortsüblichen Bedingungen. Der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterbringung Sorge zu tragen.

Für jede Vermittlung wird eine Verwaltungsgebühr von 60 € erhoben.

Schaustellergehilfen

Ausländische Arbeitnehmer aus Kroatien und aus den EU-Beitrittsstaaten können zur Aufnahme einer Beschäftigung als Schaustellergehilfe in der Bundesrepublik Deutschland eine Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel beziehungsweise eine Zusicherung der Arbeitserlaubnis-EU erhalten.

Ausländische Schaustellergehilfen können für bis zu 9 Monate im Kalenderjahr in Schaustellerbetrieben und in der Reisegastronomie arbeiten.

Voraussetzung für eine Beschäftigung ist, dass keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und die Arbeitskräfte auf der Grundlage einer Absprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes vermittelt wurden.

Die Entlohnung richtet sich nach den tariflichen/ortsüblichen Bedingungen. Der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterbringung Sorge zu tragen.

Für jede Vermittlung wird eine Verwaltungsgebühr von 60 € erhoben.

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen.