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Zeitarbeit

Mitarbeiterportrait

Immer mehr Unternehmen nutzen die Zeitarbeit und leihen sich Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit. Entweder um ihre personellen Engpässe (zum Beispiel bei Auftragsspitzen) auszugleichen, um Urlaubs- und Krankheitszeiten zu überbrücken oder um geeignete Mitarbeiter zu finden. Dabei ist die Überlassungsdauer des Arbeitnehmers an den Entleiher nicht mehr begrenzt. Sie richtet sich (wie bei anderen Arbeitsverhältnissen auch) nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.

Zeitarbeit heißt offiziell Arbeitnehmerüberlassung und ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Zeitarbeitsunternehmen haben alle Rechte, Pflichten und Risiken eines konventionellen Arbeitgebers. Die Beschäftigung bei einem solchen Unternehmen erfolgt auf der Grundlage eines regulären Arbeitsvertrages.

Zeitarbeitnehmer haben hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch usw. die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Mit dem Unterschied, dass sie nicht in "ihrem" Unternehmen arbeiten, sondern ihr Arbeitgeber (Verleiher) ihre Arbeitskraft wechselnden Firmen (Entleiher) zur Verfügung stellt. Grundlage hierfür bildet ein Überlassungsvertrag zwischen beiden Firmen.

Zeitarbeit ist dabei nicht nur für ungelernte Arbeitnehmer interessant. Zunehmend qualifiziertes Personal nutzt diese neue Form der Beschäftigung. Wiedereinsteigern, Berufsanfängern und Studenten bietet die Zeitarbeit sogar die Chance, sich erfolgreich in die Arbeitswelt zu integrieren.

Insbesondere durch die Einstiegsfunktion in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse bei den Entleihunternehmen hat Zeitarbeit in Deutschland an Akzeptanz gewonnen.

Informationen zur Zeitarbeit erhalten Sie bei allen Agenturen für Arbeit.