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Arbeitskräfte in Deutschland

Möglichkeiten für Unternehmen, über die Bundesagentur für Arbeit (BA) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren.

JOBBÖRSE

Die JOBBÖRSE ist das Service-Portal für alle am Arbeitsmarktgeschehen beteiligten Personengruppen. In einer zentralen Datenbank werden sowohl bestehende Stellen-, Praktikanten- und Ausbildungsplatzdatenbanken als auch externe Stellenbörsen integriert.
Ziel ist es, möglichst alle Stellen und Bewerber unter einer einzigen Internet-Adresse zu finden. Auf diesem Wege bieten wir Arbeitgebern eine optimale Möglichkeit, sich einen Überblick über die verfügbaren Bewerber zu verschaffen.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), ist - als Teil der Bundesagentur für Arbeit - Deutschlands unabhängige Personalagentur. Die ZAV besetzt für Sie Positionen national und international. Die ZAV ist in allen wichtigen Branchen als Vermittlungsagentur vertreten - ob Industrie, Handel, Gastronomie, unternehmensnahe Dienstleistungen oder künstlerischer Bereich.

Allgemeiner Hinweis zum Arbeitsmarktzulassungsverfahren

Der Arbeitsmarktzugang für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitsgenehmigung. Übergangsregelungen für eine Arbeitserlaubnispflicht gelten noch für Staatsangehörige der Neu-EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.

Zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen (AE) und für Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit ihren regionalen AE-Stützpunkten. Informationen und Hinweise zur Arbeitsgenehmigungspflicht, zum erforderlichen Aufenthaltstitel, zu Rechtsgrundlagen sowie zu weiterführenden Links und Publikationen Antragstellungen finden Sie unter www.zav.de