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Förderung von Qualifizierungs-Maßnahmen ESF

Logo Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds

Die Bundesagentur für Arbeit fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Teilnahme von Transferkurzarbeitergeldbeziehern an Qualifizierungsmaßnahmen. Hierfür werden von der Europäischen Union (EU) Fördermittel des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt.

Qualifizierungsangebote für Transferkurzarbeitergeldbezieher

Das Angebot richtet sich an Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet und bei denen durch Maßnahmen zur Feststellung der Eingliederungsaussichten Qualifizierungsdefizite festgestellt worden sind.

Bei der Beantragung durch den Arbeitgeber muss das geplante Qualifizierungskonzept durch die Darstellung des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs der vorgesehenen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer begründet werden. Die Bewilligung eingereichter Qualifizierungskonzepte erfolgt entsprechend der Vorgaben der ESF-Richtlinie vom 15.10.2008 nach Antragstellung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat sich angemessen an den Kosten zu beteiligen. Dauert eine Maßnahme über den 31. Dezember 2013 hinaus, können Leistungen nur bis zum 31. Dezember 2014 erbracht werden.

Merkblätter für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie rechts oder beim BA-Bestellservice.