Finanzielle Hilfen
Die Agenturen für Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieblich ausbilden. Darüber hinaus gibt es Leistungen für Bewerber, deren finanzielle Situation die Aufnahme der Ausbildung gefährdet.
Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit. Er informiert Sie gerne darüber, unter welchen Voraussetzungen es finanzielle Hilfen gibt.
Als Arbeitgeber können Sie unterstützt werden mit:
- Ausbildungszuschuss
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Bei der Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis nach abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung kann ein Zuschuss für die Dauer von einem Jahr erbracht werden. - Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3–8 Stunden pro Woche. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Ausführliche Informationen zu finanziellen Hilfen für Arbeitnehmer finden Sie unter Ausbildung - Finanzielle Hilfen.



Bundesagentur für Arbeit
Gute Einstellung: Ausbildung sichert Zukunft
Download der Software Adobe Reader