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Abfindungen

Nicht selten erhalten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung - die so genannte Entlassungsentschädigung.

Der Arbeitnehmer muss damit rechnen, dass eine Sperrzeit eintritt, wenn er bei einer rechtswidrigen Kündigung im Gegenzug zu seinem Ausscheiden vom Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung erhält.

Wenn der Arbeitnehmer gegen eine Vergünstigung an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mitgewirkt hat (zum Beispiel durch Verzicht auf Kündigungsschutz gegen Zahlung einer Abfindung), liegt stets ein Aufhebungsvertrag vor.

Die Zahlung einer Abfindung kann auch zu einem weiteren Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen, wenn die maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.