Arten der Wiederbesetzung
Leistungen werden von der Agentur für Arbeit nur dann gewährt, wenn der durch die Altersteilzeit freigemachte oder durch Umsetzung freigewordene Arbeitsplatz wiederbesetzt wird.
Die Wiederbesetzungspflicht kann erfüllt werden durch:
- die Einstellung eines bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmers oder
- die Einstellung beziehungsweise Übernahme eines Arbeitnehmers nach Abschluss der Ausbildung.
Für Kleinunternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern sieht das Gesetz eine erleichterte Wiederbesetzung vor. Darüber hinaus ist bei Kleinunternehmen anstelle der Wiederbesetzung auch die Beschäftigung eines Auszubildenden förderungsbegründend.
Ab 01.01.2005 kann die Wiederbesetzungspflicht auch durch die Einstellung eines Beziehers von Arbeitslosengeld II erfüllt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der zuständige Träger der Leistung vor der Einstellung eine entsprechende Kostenzusage erteilt.



Bundesagentur für Arbeit