Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat das Altersteilzeitgesetz mit Wirkung ab 1.7.2004 grundlegend geändert. Die neue Rechtslage findet Anwendung, wenn mit der Altersteilzeit nach dem 30.6.2004 begonnen wurde.
Die Bundesagentur für Arbeit hat Durchführungsanweisungen (DA) zum Altersteilzeitgesetz (AtG) herausgegeben.
In Fällen, in denen mit der Altersteilzeit noch vor dem 1.7.2004 begonnen wurde, sind die DA nach dem bis zum 30.6.2004 geltenden Recht (
PDF, 1767 KB)
maßgeblich.
Für nach dem 30.6.2004 beginnende Altersteilzeitfälle gelten die DA nach dem Stand ab 1.7.2004 (
PDF, 1072 KB)
, zuletzt geändert mit Wirkung ab 1.1.2008.



Bundesagentur für Arbeit