Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten (Eingliederungszuschuss).
Weiter zur Seite EingliederungszuschussArten der Wiederbesetzung
Leistungen werden von der Agentur für Arbeit nur dann gewährt, wenn der durch die Altersteilzeit freigemachte oder durch Umsetzung freigewordene Arbeitsplatz wiederbesetzt wird
Weiter zur Seite Arten der Wiederbesetzung


Bundesagentur für Arbeit