Meldeverfahren Sozialversicherung
Arbeitgeber erstatten für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 28a Sozialgesetzbuch IV (SGB IV). Damit Betriebe an dem automatisierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilnehmen können, benötigen sie eine Betriebsnummer.
Die Betriebsnummer ist einerseits ein wichtiges Merkmal im Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Mithilfe der Betriebsnummer werden Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsträgern identifiziert; Beitragszahlungen können dem betreffenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden.
Die Betriebsnummer ist aber auch ein Identifikationsmerkmal in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, die auf der Grundlage der Meldungen zur Sozialversicherung erstellt wird. Mithilfe der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes einer Region und einer Wirtschaftsklasse zugeordnet.
Mit den im Meldeverfahren zur Sozialversicherung ebenfalls erhobenen Angaben zur Tätigkeit der Beschäftigten (Tätigkeitsschlüssel) werden grundlegende Erkenntnisse über die Beschäftigungsentwicklung gewonnen. Die Beschäftigungsstatistik dient Wirtschaft und Politik als zuverlässige Informationsquelle über die Entwicklung der Beschäftigung nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen.
Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen und Formulare zu finden.
Weitergehende Fragen beantworten Ihnen auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsnummern-Service in Saarbrücken.
Antrag (PDF-Formular oder Online-Antrag)
Bitte beachten Sie, dass der Versand eines Bescheids durch den Betriebsnummern-Service wegen datenschutzrechtlicher Aspekte grundsätzlich postalisch erfolgt.



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