Förderung
Wer eine Qualifizierung absolvieren will, für den stellt sich nicht zuletzt die Frage nach den Kosten. Wer fördert was, wie und wie hoch? Das ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Zwölf von 16 Bundesländern gewähren Arbeitnehmern Bildungsurlaub und sechs vergeben direkte Bildungs- oder Qualifizierungsschecks für die berufliche Weiterbildung. Einige Länder haben alternativ oder zusätzlich Programme, mit denen Unternehmen gefördert werden, die in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten investieren.
- Bundesweit
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
An dieser Stelle finden Sie, neben der Bildungsprämie, jeweils ein wichtiges Förderprogramm in den einzelnen Bundesländern. Da sich die Angebote ändern können, sollten Sie sich im Einzelfall zusätzlich direkt informieren. Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie rechts unter "Weitere Informationen". Ob in Ihrem Bundesland die Möglichkeit besteht, sich wegen einer geplanten Weiterbildung von der Berufstätigkeit freistellen zu lassen, erfahren Sie bei der Kultusministerkonferenz.
Bundesweit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten darf nicht überschritten werden.
Wer wird gefördert?
Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Berufsrückkehrer/innen
Höhe der Förderung: Der Prämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Informationen: Bei rund 600 Beratungsstellen bundesweit, zu erreichen über die Website zur Bildungsprämie oder über die kostenlose Hotline 0800 2623-000
Baden-Württemberg
Förderprogramm für Fachkurse
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Fachkurse der beruflichen Weiterbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Die angebotenen Fachkurse müssen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur beruflichen Anpassung an die technische Entwicklung, zu erfolgreichem Management oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte aus rechtlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmer/innen, Freiberufler/innen, Wiedereinsteiger/innen, Gründungswillige und Ausbilder/innen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, da die Mittel für dieses Programm ausgeschöpft sind.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Teilnahmegebühr in Höhe von 30 Prozent.
Informationen: Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg
Bayern
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen
Inhaltlich müssen die Weiterbildungsvorhaben den aktuellen technischen, fachlichen und methodischen Anforderungen entsprechen und neue Berufsbilder und marktrelevante Zertifikate berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung aktueller beruflicher Standards oder dem Erwerb von Qualifikationen und anderer nachgefragter Profile in branchen- und betriebsnahen Bereichen.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Berlin
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
Wer wird gefördert?
Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt
Informationen: Bildungsurlaub Berlin
Brandenburg
Bildungsscheck, Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte
Mit dem neuen „Bildungsscheck Brandenburg“ fördert das Land berufliche Weiterbildungen, die mehr als 715 Euro kosten und spätestens am 31.3.2015 abgeschlossen sind. Im laufenden Kalenderjahr wird nur ein Weiterbildungsscheck ausgestellt. Er darf nicht für mehrere Kurse gesplittet werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Höhe der Förderung: Der Bildungsscheck deckt höchstens 70 Prozent der Kursgebühren ab. Es gibt keine Förderhöchstgrenze. Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Informationen: Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg oder Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie.
Bremen
Bremer Weiterbildungscheck
Der „Bremer Weiterbildungsscheck“ fördert die berufsbezogene Fortbildung. Es gibt Zuschüsse für Kurse und Seminare, die Wissen, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten vermitteln. Auch Weiterbildungsangebote, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, fallen darunter.
Wer wird gefördert?
Die Antragsteller müssen in Bremen wohnen oder arbeiten, Unternehmen müssen in dem Bundesland gemeldet sein. In Frage kommen Angestellte, Selbstständige und Arbeitssuchende mit einem maximalen Bruttojahreseinkommen von 25.600 Euro.
Höhe der Förderung: Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500 Euro jährlich. Das Land Bremen zahlt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, den Rest muss der Antragsteller oder sein Arbeitgeber aufbringen. Für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden bis zu 70 Prozent der Kosten übernommen.
Informationen: Stadt Bremen
Hamburg
Bildungsurlaub und Weiterbildungsbonus
Berufliche Weiterbildung – zum Beispiel während eines Bildungsurlaubs – soll Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Außerdem fördert der Hamburger Weiterbildungsbonus die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.
Wer wird gefördert?
Alle Arbeiter/innen, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben das Recht auf maximal zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen. Zielgruppe des Weiterbildungsbonus‘ sind Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, wobei der Schwerpunkt auf gering Qualifizierten, Menschen mit Migrationshintergrund, Beschäftigten in Elternzeit und Alleinerziehenden liegt. Ausgenommen sind Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Höhe der Förderung: Gefördert werden 50 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. Abhängig von der Zielgruppe beträgt der Eigenanteil bis zu 50 Prozent.
Informationen: Bildungsurlaub Hamburg und PUNKT Bildungsmanagement
Hessen
Qualifizierungsscheck Hessen
In Hessen gibt es das Förderinstrument „Qualifizierungsscheck“. Damit werden Bemühungen von Arbeitnehmern unterstützt, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden die Beschäftigten, wenn sie keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit haben oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind.
Höhe der Förderung: Zuschuss für maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500 Euro
Informationen: Hessische Weiterbildungsdatenbank
Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsfreistellung
Die Seminare im Rahmen des Bildungsurlaubes sollen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung dienen oder zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, können im Jahr für fünf Tage von Ihrer Tätigkeit freigestellt werden.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt
Informationen: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
Niedersachsen
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
In Niedersachsen werden Projekte zur Stärkung der Weiterbildungsinfrastruktur für den Mittelstand und zur beruflichen Weiterbildung einzelner Beschäftigter durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen müssen überbetrieblich ausgerichtet sein, allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln, zum Strukturwandel beitragen und sich auf die Vermittlung von Fachkompetenz, Sozialkompetenz oder Methodenkompetenz beziehen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Höhe der Förderung: Maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beschäftigte und Betriebsinhaber
Informationen: IWiN
Nordrhein-Westfalen
Bildungsschecks
Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten.
Wer wird gefördert?
Einzelne Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Für die Inanspruchnahme von Bildungsschecks ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck.
Informationen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Rheinland-Pfalz
QualiScheck
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten jeglichen Alters an individuellen Weiterbildungsmaßnahmen durch Bildungsgutscheine (QualiScheck). Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten zu erhalten, zu erweitern und der technischen Entwicklung anzupassen oder einen Beitrag für deren beruflichen Aufstieg zu leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsteller müssen in Rheinland-Pfalz gemeldet sein oder dort arbeiten. In Frage kommen auch geringfügig Beschäftigte, Kleinunternehmer und Freiberufler sowie Angestellte im öffentlichen Dienst.
Höhe der Förderung: Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung, den Rest muss jeder selbst aufbringen. Die Förderhöchstgrenze für den Zuschuss liegt bei 500 Euro jährlich. Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Informationen: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Saarland
Bildungsfreistellung
Die Freistellung kann für Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung gewährt werden.
Wer wird gefördert?
Überwiegend im Saarland Beschäftigte, Beamte, Richter/innen und Auszubildende haben jährlich Anspruch auf bis zu sechs Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt für höchstens drei Arbeitstage
Informationen: Ministerium für Bildung
Sachsen
Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte, unter anderem Projekte der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Seit Mai 2010 vergibt das Land Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung.
Auch arbeitslose Nichtleistungsempfänger werden seit August 2012 gefördert, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder arbeitslose Nichtleistungsempfänger mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Höhe der Förderung: Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von höchstens 2.500 Euro erhalten 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 2.500 und 4.150 Euro erhalten 50 Prozent der Kosten, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Alter über 50 Jahre; in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit; bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses. Arbeitslosen Nichtleistungsempfängern werden 80 Prozent der Kosten erstattet, wobei die Kosten der Weiterbildung mindestens 650 Euro betragen müssen. Für beide Zielgruppen gilt: Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Informationen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und bildungsmarkt-sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Bildungsfreistellung
In Sachsen-Anhalt haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für berufliche Weiterbildung.
Wer wird gefördert?
Alle Beschäftigten, die ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, außer Beamten, Richtern, Soldaten und Zivildienstleistenden. Der Arbeitgeber kann den Sonderurlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt durch den Arbeitgeber.
Informationen: Sachsen-Anhalt, Schule und Kultur
Schleswig-Holstein
Zukunftsprogramm Arbeit
In Schleswig-Holstein wird im Rahmen des Weiterbildungsbonus die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Es soll bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein unterhält.
Höhe der Förderung: Zuschuss zu den Kosten des Weiterbildungsseminars bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sofern das Unternehmen den Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt – sonst maximal 45 Prozent der Weiterbildungskosten.
Informationen: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) und Landesregierung Schleswig-Holstein
Thüringen
Weiterbildungsscheck
In Thüringen wird die selbst organisierte berufliche Weiterbildung für Beschäftigte und Selbstständige aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats gefördert. Die zuletzt im September 2012 novellierte Thüringer Weiterbildungsrichtlinie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse gewährt werden.
Wer wird gefördert?
Unterstützt werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Thüringer Unternehmen (ausgenommen öffentlicher Dienst) beziehungsweise in Thüringen Selbstständige. Für beide Personengruppen gilt: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro (bei Ehepaaren zwischen 40.000 und 80.000 Euro) liegen.
Höhe der Förderung: Es wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung gewährt. Einen Zuschuss von 70 Prozent erhalten Personen ab dem 45. Lebensjahr und Personen, die nach Elternzeit oder Pflegezeit wieder einsteigen sowie Personen, die eine Nachqualifizierung absolvieren. Der Zuschuss ist auf 500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt und wird ausgezahlt, wenn Teilnahme und Kosten der Weiterbildungsmaßnahme nachgewiesen wurden.
Informationen: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung



Bundesagentur für Arbeit