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HEGA 08/08 - 04 - Förderung der Aufnahme und Unterstützung der Beibehaltung einer selbständigen Tätigkeit

SP III 22 / SP II 11 - 56057.01/5566.1/II-1201.4

20.08.2008
10.08.2012
ja

Zusammenfassung

ESF-Coaching für Existenzgründer und Selbständige. Das Coaching nach § 2 ESF-Richtlinie wird noch bis 30.09.2008 durch die BA umgesetzt. Ab 01.10.2008 erweitert die KfW ihr bestehendes Förderprogramm um das Programm "Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

1. ESF-Coachingförderung über KfW Mittelstandsbank

Die KfW bietet das Programm Gründercoaching Deutschland (GCD) an, welches in Kürze um ein Förderfenster für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit ergänzt wird. Die Inhalte sind für beide nachfolgend beschriebenen Zielgruppen jeweils Coaching- und Beratungsmaßnahmen.

1.1 „Gründercoaching Deutschland“

Für Selbständige bis fünf Jahre nach der Gründung bietet die KfW Mittelstandsbank bereits seit dem 01.10.2007 das ESF-kofinanzierte Förderprogramm des Bundes „Gründercoaching Deutschland“ an:

Gegenstand der Förderung: Coaching- und Beratungsmaßnahmen

Bemessungsgrundlage: 6.000 Euro

Förderfähiges Tageshonorar: max. 800 Euro

Zuschuss: bis 75 % im Ziel 1-Gebiet (Unternehmen im Geltungsbereich der neuen Bundesländer sowie der sog. Phasing-out-Regionen Südwest-Brandenburg, Lüneburg, Leipzig, Halle)
bis 50 % im Ziel 2-Gebiet (alte Bundesländer einschließlich Berlin)

Zielgruppe: Existenzgründer/-innnen ab Gründungszeitpunkt bis zu 5 Jahre nach Beginn der Selbständigkeit, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Coachingzeitraum: max. 12 Monate ab Zusage

1.2 „Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit“

Für Existenzgründer und Selbständige bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres nach der Gründung beginnt die KfW ab dem 01.10.2008 das neue Förderfenster „Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ mit Coaching- und Beratungsmaßnahmen.

Gegenstand der Förderung: Coaching- und Beratungsmaßnahmen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro

Förderfähiges Tageshonorar: max. 800 Euro

Zuschuss: 90 % in Ziel 1- und Ziel 2-Gebiet

Zielgruppe: Existenzgründer/-innen im ersten Jahr der Selbständigkeit, die Leistungen nach SGB II oder SGB III (Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld) erhalten, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Coachingzeitraum: max. 12 Monate ab Zusage

Beide Varianten des “Gründercoaching Deutschland“ laufen zukünftig bei der KfW parallel; grundsätzlich kommen für die Existenzgründer, deren Gründung mit Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld gefördert wird, beide Programme in Frage. Der Existenzgründer trifft die Entscheidung der Inanspruchnahme.

Zur Ausgabe an Existenzgründungswillige wird von der KfW ein Anfangsbestand an Flyern mit Informationen über dieses neue Coaching-Programm an die Arbeitsagenturen und Grundsicherungsstellen ausgeliefert, Nachbestellungen bei der KfW sind möglich. Daneben steht der Flyer auch in elektronischer Version unter www.gruender-coaching-deutschland.de zur Verfügung.

Als Information auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienststellen stellt die KfW außerdem ein Merkblatt zur Verfügung, das ebenfalls unter www.gruender-coaching-deutschland.de abrufbar ist.

2. Verfahren

Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des von der KfW geförderten Gründercoachings sind vor Abschluss des Coachingvertrags über den lokal zuständigen Regionalpartner an die KfW zu richten. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner sowie weitere Hinweise zum Antrags- und Abrechnungsverfahren (einschließlich der vorzulegenden Unterlagen) sind unter www.gruender-coaching-deutschland.de aufrufbar.

Vor Antragstellung muss der/die Selbständige mit dem Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch führen. Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung des Zuschusses.

Nach Zugang der Zusage obliegt dem Existenzgründer/Selbständigen die Auswahl des Gründercoaches aus der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de). Der ausgewählte Gründercoach muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.

Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden.

In die Eingliederungsvereinbarung gem. § 15 SGB II kann die Antragstellung auf ein Coaching als zu erbringende Bemühung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aufgenommen werden. Nach Prüfung der finanziellen Voraussetzungen des Einzelfalls kann der neben dem Zuschuss verbleibende Eigenanteil an den Coachingkosten in begründeten Fällen über „Sonstige Weitere Leistungen“ gem. § 16 (2) S. 1 SGB II übernommen werden.

3. Information von Existenzgründungswilligen und Selbständigen

  • Arbeitslose, die beabsichtigen, eine selbständige hauptberufliche Tätigkeit aufzunehmen
  • Gründer mit Anspruch auf den Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld sowie
  • Selbständige im Arbeitslosengeld II-Bezug

sind über die Möglichkeit der Förderung des Gründercoaching Deutschland über die KfW zu informieren und an den lokal zuständigen Regionalpartner zu verweisen.

Weitergehende Informationen zum Gründercoaching der KfW-Bank finden Sie im Internet unter www.gruender-coaching-deutschland.de.

4. Vordrucke

Zum Nachweis der Kofinanzierung des Gründercoaching Deutschland mit nationalen Mitteln benötigt die KfW-Bank einen (zweiten) Originalausdruck des Bewilligungsbescheides zum Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld sowie bei Arbeitslosengeld II-Beziehern des Alg II-Bescheids. Kopien sind nicht ausreichend. Den bzw. die Bescheide hat der Kunde bei der Beantragung des Gründercoaching Deutschland dem Regionalpartner der KfW vorzulegen.