Neuausrichtung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens ab 1. Mai 2011
Presse Info 010 vom 10.03.2011
Neuausrichtung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens ab 1. Mai 2011
Am 01. Mai 2011 erhalten die Staatsangehörigen der acht EU - Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bundesgebiet. Damit entfällt die Verpflichtung, vor Aufnahme der Beschäftigung eine Arbeitsgenehmigung einzuholen.
Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den genannten Staaten im Rahmen eines Saisonarbeitsverhältnisses ist bereits seit 1. Januar 2011 ohne Arbeitsgenehmigung möglich.
Auf Grund von Übergangsfristen brauchen Staatsangehörige aus den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien weiterhin für eine Beschäftigung im Bundesgebiet eine Arbeitsgenehmigung-EU der Bundesagentur für Arbeit.
Staatsangehörige der Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören (Drittstaatsangehörige) benötigen nach wie vor für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Zuständig für die Erteilung des Aufenthaltstitels sind die örtlichen Ausländerbehörden, die zugleich auch Ansprechpartner in Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme sind. Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist in bestimmten Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die in einem behördeninternen Verfahren eingeholt wird.
Das Arbeitsmarktzulassungsverfahren wird ab 1. Mai 2011 nicht mehr in den Agenturen für Arbeit durchgeführt. Die Aufgabe wird ab diesem Zeitpunkt der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), einer besonderen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Bonn, übertragen.
Innerhalb der ZAV wird das Arbeitsmarktzulassungsverfahren in den Standorten Bonn, Duisburg, Frankfurt/Main und München durchgeführt. Für Bayern ist der Standort München zuständig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Pfarrkirchen aus dem Bereich Arbeitsmarktzulassung stehen noch bis 28. April 2011 unter den bekannten Rufnummern für Fragen zur Verfügung.
Informationen über die Neuorganisation des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens sind auch im Internet unter
www.zav.de Stichwort Arbeitsmarktzulassung nachzulesen.



Bundesagentur für Arbeit