Qualitätskriterien für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung
Anlage 2 der HEGA 01/10 - 02 - Vertiefte Berufsorientierung: Qualitätskriterien und Kofinanzierungsregelungen
- Vorbemerkung und Erläuterungen
- A. Planung und Einrichten der Maßnahmen
- B. Anforderungen an die Maßnahmen
- C. Ergebnissicherung
Vorbemerkung und Erläuterungen
Die BA unterstützt die Berufswahlvorbereitung durch präventive Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach §§ 33 Satz 3 bis 5 in Verbindung mit 421q SGB III, die einer mindestens 50%-igen Kofinanzierung durch Dritte bedürfen. Die Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung stellen für die BA und auch für die Kofinanzierer ein zusätzliches Engagement dar, um ergänzend zu den berufsorientierenden Regelangeboten, insbesondere der Schulen und der Berufsberatung, z.B. für bestimmte Personengruppen oder zu bestimmten Themenstellungen vertiefende Orientierung anbieten zu können.
Zurzeit gibt es ein schwer überschaubares Angebot an unterschiedlichen Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung. Um eine möglichst einheitliche Mindestqualität der Maßnahmen zu gewährleisten, sollen Qualitätskriterien für die Einrichtung, Durchführung und Ausgestaltung der Maßnahmen bereitgestellt werden.
Ziel ist es nicht, die Maßnahmen zu standardisieren, sondern Anforderungen herauszuarbeiten, die nach den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen für eine erfolgreiche Umsetzung bei allen Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung von Bedeutung sind. Die Qualitätskriterien sind in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus RD und AA erarbeitet worden. Dabei sind Erkenntnisse aus bereits von anderen Institutionen erstellten Qualitätsleitfäden im Bereich der Berufsorientierung (z.B. durch die Länder, Institute, Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT) mit eingeflossen.
Die Qualitätskriterien beschreiben qualitative Anforderungen an Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung. Sie beziehen sich chronologisch auf drei Phasen des Maßnahmeverlaufs:
- Kriterien bei der Planung und Einrichtung der Maßnahmen
- Anforderungen an die Maßnahme bei der Durchführung
- Ergebnisfeststellung bei Beendigung der Maßnahme
Einige wichtige Aspekte sollen im Folgenden erläutert werden:
Bereits bei der Planung und Einrichtung der Maßnahmen werden die Weichen für die Qualität der Maßnahmen gestellt. Von besonderer Bedeutung ist es, bereits in der Planungsphase eine Bedarfsanalyse vorzunehmen. Um vorhandene Lücken im Angebot zu schließen und Redundanzen zu vermeiden, werden dabei nicht nur die Bedürfnisse der Zielgruppe berücksichtigt, sondern auch andere vor Ort verfügbare „Konkurrenz-" Angebote beachtet. Hierfür muss zunächst Transparenz über die in der Region vorhandenen Angebote hergestellt werden. Diese Anforderung korrespondiert mit der Zielstellung der BA, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit (AA) stärker als Koordinator im Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf und in der Berufsorientierung zu positionieren und - über den Part des Geldgebers hinaus - eine aktive Rolle bei der Maßnahmeplanung einzunehmen.
Die konkreten inhaltlichen Anforderungen richten sich nach dem Schwerpunkt der jeweiligen Zielrichtung der Maßnahme. Wichtig ist dabei, dass die Inhalte dem Hauptanliegen der Berufsorientierung - nämlich Informationen über Berufe zu geben, berufsrelevante Neigungen und Kompetenzen festzustellen und die Schüler/ Schülerinnen bei der Wahl des Berufes zu unterstützen - gerecht werden.
Dabei sind sowohl die konkreten Bedarfe der Teilnehmer/ Teilnehmerinnen (z.B. Erweiterung des Berufswahlspektrums) als auch Entwicklungen bei der Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (z.B. MINT-Berufe) zu berücksichtigen.
Unter konzeptionell-methodischen Gesichtspunkten sind die Maßnahmen so auszugestalten, dass sie an die Lebens- und Erfahrungswelt der Schüler/ Schülerinnen anknüpfen und diese für das Thema Berufswahl sensibilisieren und motivieren. Als besonders erfolgreich zeigen sich dabei die Maßnahmeformate, die Schüler auch emotional ansprechen, möglichst direkt an ihre individuellen Interessen und Voraussetzungen anknüpfen und ihnen dabei Gelegenheit geben, selbst zu agieren und Erfahrungen zu sammeln.
Ein für die Qualität und den Erfolg einer Maßnahme zentraler Punkt ist eine gute Kooperation des Trägers mit der Vielzahl von Akteuren, die sich im Feld der Berufswahlvorbereitung und des Übergangs von der Schule in den Beruf engagieren. Wichtig dabei ist eine enge Vernetzung der Beteiligten auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung bereits bestehender Netzwerke.
Maßnahmen der vertieften Beruforientierung, die häufig nicht über längere Zeiträume laufen, sind nur ein Baustein im Prozess der Berufswahl. Um Ergebnisse in der Maßnahme zu erzielen und diese auch für die Teilnehmer nutzbar zu machen, ist es im Sinne der Nachhaltigkeit wichtig, dass die Maßnahmen sinnvoll in den Gesamtprozess der Berufswahlvorbereitung eingepasst sind und - in der Regel in der Schule - nachbereitet werden. In späteren Beratungsgesprächen können die Berater/ Beraterinnen der Agentur für Arbeit auf die Ergebnisse Bezug nehmen.
Die nachfolgend beschriebenen Qualitätskriterien sind bei der Planung, Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung zu berücksichtigen. Die Qualitätskriterien können auch dazu dienen, für die konkreten Maßnahmen - in Abstimmung mit den Kofinanzierern - Qualitätsstandards abzuleiten.
A. Planung und Einrichten der Maßnahmen
Bedarfsorientierung
Im Vorfeld muss eine Analyse des Bedarfs unter Berücksichtigung der Schularten und der Struktur der Schülerschaft erfolgen (z.B. Migrantenanteil, Mädchen-/Jungenanteil, Anteil an abschlussgefährdeten Schülern, Herkunftsmilieus, bei Förderschulen: Behinderungsart).
Die Bedarfsfeststellung erfolgt unter Berücksichtigung des Regelangebotes der Schulen und des Teams Berufsberatung/U 25 bzw. Reha/SB sowie bereits vorhandener Angebote Dritter vor Ort und landesweiter Maßnahmen.
Prozessorientierung
Sinnvoll sind die Abstimmung mit der Gesamtkonzeption zur Berufsorientierung der jeweiligen Schule und die Aufnahme in die Jahresarbeitsplanung der Berufsberatung.
Aufbau und Abfolge der Maßnahmen/Module sollten sinnvoll in das Gesamtkonzept des Berufswahlprozesses eingebettet sein.
Zielgruppenorientierung
Die Maßnahme berücksichtigt den Entwicklungsstand (z.B. die personalen und sozialen Kompetenzen), die Heterogenität und die Bedürfnisse der Schüler/Schülerinnen.
Klare Zieldefinition
Die konkret mit dem Modul/Baustein angestrebten Lernziele und deren Intensitätsstufen im Rahmen des Berufswahlprozesses (z.B. die Schüler/Schülerinnen kennen die Anforderungen in den thematisierten Ausbildungsberufen/Berufsfeldern) müssen beschrieben werden.
Konzeption und Umsetzungsplanung
Es muss ein schlüssiges Konzept (inklusive Kostenregelung: Finanzierungsplan/Kostenkalkulation bzw. Gesamtpreis) vorliegen.
Die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung sowie die Aufgaben aller an der Umsetzung Beteiligten und deren Interaktionen (z.B. in Leitfäden, Förderbausteine, Verdingungsunterlagen) sind zu beschreiben. Dabei sind z.B. Verpflichtungserklärungen von Schulen sowie Kooperationsvereinbarungen zwischen den an der Umsetzung Beteiligten vorzulegen.
B. Anforderungen an die Maßnahmen
Orientierung an den Kernelementen
Die konkreten inhaltlichen Schwerpunkte richten sich am Maßnahmeziel aus. Deshalb sollten in allen Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung - in unterschiedlicher Gewichtung - mindestens eines oder mehrere der folgenden Kernelemente enthalten sein:
- Vermittlung und Vertiefung berufskundlicher Kenntnisse
Schüler/Schülerinnen erhalten Informationen über unterschiedliche Berufe/Berufs- und Studienfelder und deren Anforderungen, über die Erwartungen der Arbeitgeber sowie über Ausbildungs- und Studienwege und Beschäftigungsmöglichkeiten. - Unterstützung bei der Feststellung von Interessen und Kompetenzen
Schüler/Schülerinnen erkunden ihre Interessen und gewinnen Erkenntnisse über ihre (berufsrelevanten) Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie lernen, ihre eigenen Entwicklungs- und Leistungspotenziale einzuschätzen. Kompetenz-/Eignungsfeststellungsverfahren können in die Maßnahme eingebunden werden. - Hilfen zur selbstständigen Entscheidungsfindung
Schüler/Schülerinnen lernen, die für ihre Berufsentscheidung maßgeblichen Aspekte zu erkennen und abzuwägen. Ihre Urteils-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz (Berufswahlkompetenz) wird gefördert. Dazu gehört, Informationen und Erfahrungen zielgerichtet in Entscheidungen umsetzen zu können. - Hilfestellung zur Selbstinformation
Schüler/Schülerinnen lernen die sichere Navigation im Dschungel der berufsorientierenden Angebote (Informationskompetenz). Dabei sollen sie befähigt werden, sich in den vielfältigen Medien zurechtzufinden, für sich zu selektieren und diese auszuwerten sowie die Inhalte zu interpretieren. - Realisierungsstrategien
Schüler/Schülerinnen lernen Wege und Methoden kennen, um ihre Berufs-/Studienwahlentscheidung umzusetzen. Dazu gehört auch die Bewerbung um einen Ausbildungs-/Studienplatz sowie sich erfolgreich zu präsentieren.
Maßnahmen, die sich im Wesentlichen auf Coaching von Einzelpersonen, Koordinierungsaktivitäten oder reines Bewerbungstraining beschränken, sind keine Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III.
Konzeptionelle/ methodische Anforderungen
Die Maßnahmen sind so auszugestalten, dass sie die kognitive und die emotionale Seite ansprechen sowie die Motivation der Schüler/Schülerinnen stärken. Dabei soll den jungen Menschen Gelegenheit gegeben werden, ihre Erfahrungen ausreichend zu reflektieren.
- Realitätsbezug
Die Maßnahme berücksichtigt die aktuelle Situation der Schüler/Schülerinnen (Lebens- und Erfahrungswelt). Die Inhalte und Aufgabenstellungen orientieren sich an der Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der Region und den konkreten Anforderungen der Arbeitswelt. Dies sollte vorrangig in praxisnahen Lernorten umgesetzt werden. Entsprechendes gilt für Studienangebote. - Handlungsorientierung
In den Maßnahmen sind vorrangig Methoden einzusetzen, die den Schülern/Schülerinnen Gelegenheit geben, selbstständig zu agieren und sich einzubringen. Handlungsorientierte Methoden sind z.B. Praktika, Projekte, Schülerfirmen, Planspiele und angeleitete Berufs- und Betriebserkundungen. - Entwicklung der Entscheidungs- und Handlungskompetenz
Die eingesetzten Methoden müssen die Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Schüler/Schülerinnen entwickeln sowie deren Eigenverantwortung und Selbstständigkeit stärken. Dabei steht die Steigerung der Motivation zur Auseinandersetzung mit der Berufswahl im Vordergrund (z.B. Entscheidungsmatrix, Rollenspiele, Wettbewerbe, Schülerfirmen).
Weitere Anforderungen an den durchführenden Träger
- Qualifiziertes Personal
- Sächliche, räumliche und technische Ausstattung
- Abstimmung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Verwendung des BA-Logos)
- System der internen Qualitätssicherung
Zusammenwirken verschiedener Akteure
Im Feld der Berufsorientierung engagieren sich zahlreiche verschiedene Akteure (insbesondere BA, Schule, Wirtschaft, Träger, Berufseinstiegsbegleiter, Ehrenamtliche) mit teilweise redundanten und qualitativ unterschiedlichen Angeboten. Daher ist eine enge Vernetzung der Beteiligten auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung bestehender Netzwerkstrukturen notwendig. Durch die Nutzung und Bündelung der unterschiedlichen Kompetenzen der Beteiligten ergeben sich Synergieeffekte.
Der Einbeziehung der Eltern kommt wegen ihrer wichtigen Rolle im Berufswahlprozess besondere Bedeutung zu.
C. Ergebnissicherung
Erfolgsbeobachtung
Erfolgsbeobachtung ist Aufgabe des Kofinanzierers, der BA und des Maßnahmeträgers. Dies beinhaltet die Ergebnissicherung und die Dokumentation während des Maßnahmeverlaufes sowie das Berichtswesen. Im Zuge der Ergebnissicherung und der Dokumentation sind alle relevanten Daten über die Organisation und den Verlauf der Maßnahme festzuhalten. Das Berichtswesen ist ausgerichtet an der Zielsetzung der Maßnahme und umfasst die laufende Beobachtung (z.B. Statusbericht des Trägers, Maßnahmebesuche des Berufs-/Rehaberaters) sowie den Abschlussbericht.
Nachhaltigkeit
Dem Schüler/Der Schülerin wird die Möglichkeit gegeben, gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen in geeigneter Weise festzuhalten (z.B. Stärke-/Schwächenprofil, Berufswahlpass).
Dadurch werden den jungen Menschen Anknüpfungspunkte für den Transfer im Berufswahlprozess gegeben. Da die Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung einen Baustein im Berufswahlprozess und im Übergangssystem Schule - Beruf darstellen, sollte eine Nachbereitung in der Schule sichergestellt werden. Die Ergebnisse fließen in die weiteren Gespräche zur Berufsberatung ein.
Transfer
Maßnahmeverlauf und Ergebnisse sind so zu dokumentieren, dass Erkenntnisse für die Planung und Gestaltung zukünftiger Maßnahmen genutzt werden können. Die Dokumentation ist so aufzubereiten, dass ein Transfer im Sinne von Good Practice ermöglicht wird.



Bundesagentur für Arbeit