Infoblatt Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Beschreibung der Prüfschwerpunkte hinsichtlich der Durchführungs- und Umsetzungsqualität einer Maßnahme durch den Prüfdienst AMDL - Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Methodik
Die Überprüfung erfolgt durch unterschiedliche Prüfmethoden:
- Einsichtnahme in die Unterlagen bzw. elektronisch gespeicherten Daten,
- Interviews mit den in der Maßnahme eingesetzten Kräften,
- Teilnehmerbefragung (im Einzelfall),
- ggf. Hospitation sowie
- Inaugenscheinnahme der räumlichen und sächlichen Ressourcen.
| Wertungsbereiche | Kriterien, die in den einzelnen Wertungsbereichen schwerpunktmäßig berücksichtigt werden | Wertigkeit |
|---|---|---|
| Z1 Teilnehmerinformation | Der Auftragnehmer stellt dem Bedarfsträger vor und zu Beginn die vorgesehenen Informationen zur Ausgabe an potentielle Teilnehmer inklusive der dort dokumentierten maßnahmespezifischen Besonderheiten zur Verfügung. Die vertraglichen Regelungen (abH 1 / abH 2) sollen den Anforderungen entsprechend eingehalten werden. | 10% |
| Z2 Maßnahmeverlauf, -konzeption und -durchführung | Im Rahmen der Prüfung wird die Umsetzung des eingereichten Angebotskonzeptes und der geltenden Vergabeunterlagen unter anderem im Bezug auf
| 40% |
| Z3 Qualifikation und Einsatz des Personals | Es erfolgt eine formale Prüfung des eingesetzten Personals anhand der Personalmeldung und der Qualifikationsnachweise, Zeugnisse und Abschlüsse der eingesetzten Fachkräfte sowie deren maßnahmespezifischen Weiterbildungen. Der vorgegebene Personalschlüssel wird eingehalten. Die organisatorischen Rahmenbedingungen des Trägers gewährleisten eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme. | 25% |
| Z4 Räumliche Bedingungen / technische Ausstattungen | Die Räumlichkeiten und die technische Ausstattung entsprechen den Vorgaben der Vergabeunterlagen auch unter dem Aspekt geltender Richtlinien und Verordnungen und sind für einen erfolgreichen Maßnahmeverlauf geeignet. | 20% |
| Z5 Qualitätssicherung | Begutachtet werden die qualitätssichernden Maßnahmen und Aktivitäten des Trägers, wie z.B. die Analyse von Abbrüchen, Erfolgsbeobachtung und trägereigene Befragung der Teilnehmer, des eigenen Personals und die ggf. jeweils daraus abgeleiteten Handlungsfelder. | 5% |



Bundesagentur für Arbeit