Arbeitgeberinformationen - Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.
Programm WeGebAU
Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Seit 2006 stehen zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.
Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Ab dem 01.04.2012 übernehmen die Agenturen für Arbeit bei Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen die Lehrgangskosten nur noch teilweise:
- Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen.
- Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer damit einverstanden sind.
Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn
- eine ungelernte Beschäftigte/ ein ungelernter Beschäftigter im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
- wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
Der Arbeitsentgeltzuschuss kann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht werden.
Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre "Was? Wie viel? Wer?".
Weitere Informationsmedien
Mehr Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen geben Ihnen die einzelnen Informationsmedien:
- Das "Merkblatt 6 - Förderung der beruflichen Weiterbildung" beinhaltet Informationen für den Arbeitnehmer, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung grundsätzlich finanziell gefördert werden kann und welche Leistungen gewährt werden können.
- In den "Informationen zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmer" finden Sie allgemeine Erläuterungen über die Bedingungen des Bildungsgutscheins.



Bundesagentur für Arbeit
Bescheinigung über Arbeitgeber
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