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Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ("Ein-Euro-Jobs")

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) gehören zur öffentlich geförderten Beschäftigung.

In Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten angeboten, die zudem den Wettbewerb nicht beeinträchtigen dürfen. Solche Arbeiten werden zum Beispiel bei Gemeinden, Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden (den Maßnahmeträgern) angeboten. Eine passende Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung könnte auch für Sie dabei sein, zum Beispiel bei einem Seniorenbesuchdienst, der Denkmalpflege oder bei Umweltschutzmaßnahmen. Mit einer Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung können Sie berufliche Erfahrungen sammeln, Ihre Kenntnisse erweitern und soziale Kontakte knüpfen.

Für jede geleistete Arbeitsstunde in einer Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II eine angemessene finanzielle Entschädigung. Wenn Sie eine Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung annehmen, erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld II und die Kosten für Unterkunft und Heizung. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin kranken- und pflegeversichert.

In Ihrer Eingliederungsvereinbarung werden die Dauer und Zielsetzung der Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung festgehalten.

Bekomme ich einen Arbeitsvertrag?

Nein, weil es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Sie erhalten einen berufspraktischen Einsatzplan mit den wesentlichen Informationen zu Ihrem Zusatzjob. Darin werden unter anderem Beginn und Dauer, Einsatzorte, Umfang und Verteilung der Arbeitszeit, Arbeitsinhalte, Höhe der Mehraufwandsentschädigung, Arbeitsschutz, Haftung, Unfallversicherung und Urlaub festgehalten.

Was bekomme ich für meine Tätigkeit?

Sie erhalten eine Mehraufwandsentschädigung für jede geleistete Arbeitsstunde. Die Höhe kann unterschiedlich sein und richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Zusätzlich zu dieser Pauschale werden das Arbeitslosengeld II, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter gezahlt.

Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

Die Krankheit muss sofort Ihrem Träger der Grundsicherung und dem Träger der Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung mitgeteilt werden. Eine ärztliche Bescheinigung muss an den Träger der Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung gehen.