Haushaltshilfen
Informationen zur Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen, Hinweise zum Vermittlungsverfahren und Formulare für die länderbezogenen Einstellungszusagen als Download zum Ausfüllen und Ausdrucken.
Ausländische Haushaltshilfen können auf der Grundlage von Verfahrensabsprachen mit den Arbeitsverwaltungen in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, in Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien nach Deutschland vermittelt werden.
Sie übernehmen hauswirtschaftliche Arbeiten sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen. Den Pflegebedürftigen wird dadurch ermöglicht weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.
Die gleiche Person kann bis zu drei Jahre beschäftigt werden. Es können nur sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeiten zugelassen werden. Die Entlohnung muss den tariflichen Bedingungen entsprechen und der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterbringung Sorge zu tragen.
Der Arbeitgeber reicht die vollständigen Antragsunterlagen bei der örtlichen Agentur für Arbeit ein.
Kontakt: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Funktion: Arbeitsmarktzulassung Haushaltshilfen
Anschrift:
Villemombler Str. 76
D - 53123 Bonn
Tel: 0049 228 / 713-1414
Fax: 0049 228 / 713-270-1415



Bundesagentur für Arbeit
Entgelttabelle für Haushaltshilfen
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