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Kindergeld

Familie mit Kindern

Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz: Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 haben sich jedoch für volljährige Kinder Änderungen ergeben, wie z.B. durch den Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab 01.01.2012.

Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse informiert Sie an dieser Stelle ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“. So erhalten Sie Antwort auf diese Fragen:

Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten an die Familienkasse in Ihrer Nähe.

Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen nutzen Sie bitte unseren Online-Formulardienst.

Zum Online-Formulardienst >>

Weiterhin stehen Ihnen alle gängigen Formulare der Familienkasse als ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung.

Zu den Kindergeldformularen >>

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Aktuelles

  • 12.01.2012

    Merkblatt Kindergeld 2012

    Das aktuelle Merkblatt Kindergeld 2012 steht Ihnen ab sofort in elektronischer Form zur Verfügung.

    Weitere Meldungen Aktuelles


Kontakte

Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag
Tel: 0180 1 / 54 63 37
(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Service-Rufnummer für Zahlungstermine
Tel: 0180 1 / 9 24 58 64
(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

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