Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat das Altersteilzeitgesetz mit Wirkung ab 1.7.2004 grundlegend geändert. Die neue Rechtslage findet Anwendung, wenn mit der Altersteilzeit nach dem 30.6.2004 begonnen wurde.
Weiter zur Seite Leistungen nach dem AltersteilzeitgesetzArbeitnehmerüberlassung
Informationen, Formulare und Merkblätter zum Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)
Weiter zur Seite ArbeitnehmerüberlassungKonjunkturelles Kurzarbeitergeld
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 95 bis 109 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.
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Bundesagentur für Arbeit