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Organisation der Regionaldirektion Nord

Die Regionaldirektion Nord mit Sitz in Kiel bildet als Teil der Bundesagentur für Arbeit das Bindeglied zwischen den Agenturen für Arbeit in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und der Zentrale in Nürnberg.

Wir koordinieren mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit der zwölf Agenturen für Arbeit mit ihren 62 Geschäftsstellen, sorgen für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene und unterstützen unsere Agenturen vor Ort bei ihrer Aufgabenerledigung.

Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord

  • Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung
  • Thomas Letixerant, Geschäftsführer Interner Service

Aufgaben

Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) ist die Regionaldirektion Nord als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützen sollen.

Auf der Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Regionaldirektion Nord:

im Außenverhältnis:

  • Zusammenarbeit mit den Landtagen, Landesregierungen, -ministerien und überörtlichen Organisationen des Wirtschafts- und Arbeitslebens
  • Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder
  • Betreuung und Beratung überregionaler Arbeitgeber

im Innenverhältnis:

  • Unterstützung der Agenturen für Arbeit  bei der operativen Umsetzung beschäftigungswirksamer Maßnahmen
  • Unterstützung der Zentrale (Führungsunterstützung) und der Agenturen für Arbeit auf weiteren Aufgabenfeldern
  • Personalentwicklung
  • Controlling

Eine wichtige Aufgabe der Regionaldirektion bildet die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Ein professionelles Fallmanagement für hilfebedürftige Menschen, eine effizientere Vermittlung sowie der Ausbau von Integrationschancen in den Arbeitsmarkt sind dabei wichtige Ziele.

Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.