Rechtliche Grundlagen
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist eine Querschnittsaufgabe und ein besonderes Anliegen der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist ständige Leitlinie der Geschäftspolitik und stellt einen Auftrag an alle Agenturen für Arbeit dar. Angesichts des raschen wirtschaftlichen, technologischen und strukturellen Wandels kann es sich kein Staat leisten, Fähigkeiten und Fertigkeiten seiner Bevölkerung ungenutzt zu lassen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Doppelstrategie zur Förderung der Chancengleichheit aus den Beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union und des nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland für ihre Geschäftspolitik und das Arbeitsförderungsrecht (Sozialgesetzbuch III) übernommen:
- Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip in den Zielen des Gesetzes verankert. Die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sollen bei der Umsetzung sämtlicher Leistungen der Arbeitsförderung berücksichtigt werden (präventiv wirkender Ansatz des Gender Mainstreaming).
- Mit speziellen Frauenfördermaßnahmen soll die berufliche Situation von Frauen verbessert und bestehende Ungleichgewichte im Nachhinein korrigiert werden.
Ziel ist, die berufliche Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, um einen höheren Beschäftigungsstand erreichen zu können und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern.
Der gesetzliche und politische Rahmen für den Umgang der Bundesagentur für Arbeit mit dem Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt wird von verschiedenen rechtlichen Grundlagen gebildet:
- Grundgesetz Art. 3
- SGB III, Arbeitsförderung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Lissabon-Strategie
- Amsterdamer Vertrag von 1997
- Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft
- Beschäftigungspolitische Leitlinien (seit 1998)
- EU-RL 2006/54/EG
- Gleichbehandlungsrichtlinie EU RL
- EU-Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015
Die Gruppe der Berufrückkehrer hat im SGB III eine besondere Stellung und kann unter den Voraussetzungen des SGB III notwendige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten.



Bundesagentur für Arbeit