Förderprogramme des Bundes für Existenzgründer
Auch nach der Existenzgründung gibt es viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung, Zuschüsse oder Kredite für die weitere Entwicklung der Selbständigkeit zu erhalten. Hier finden Sie einen Überblick über die Angebote des Bundes.
- Gründercoaching
- Gründercoaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
- Förderung von Unternehmensberatungen
- Die Förderdatenbank des Bundes
- Leitstellen zur Beratungsförderung
- Kreditangebote für die Startphase
Gründercoaching
Das „Gründercoaching Deutschland“ wendet sich an Unternehmer der Start- und Festigungsphase, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Gefördert wird die Beratung durch einen Gründungscoach. Über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten können sich sowohl Gewerbetreibende als auch Angehörige der freien Berufe von einem Coach betreuen lassen.
Bei dem Coaching kann es sich um die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen handeln, um die Ausarbeitung von Marketingstrategien oder auch um die Erstellung von Marktstudien. Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Ausarbeitung von Verträgen, die Beratung zu Buchführungsfragen, zur Erstellung von EDV-Software oder zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Auch Krisenberatungen werden nicht unterstützt.
Die Antragstellung erfolgt über die Regionalpartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zumeist Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Diese leiten den Antrag mit einer Empfehlung zur Entscheidung an die KfW weiter. Den Regionalpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter Kfw Mittelstandsbank - Regionalpartnersuche
Gründercoaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das „Gründercoaching Deutschland" innerhalb eines Jahres nach der Gründung eine besondere Förderung an. Dieser Zuschuss beträgt 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer den Gründungszuschuss erhält.
Förderung von Unternehmensberatungen
Existenzgründer, die mit ihrem Unternehmen bereits ein Jahr am Markt sind, können die Hilfe von Unternehmensberatern in Anspruch nehmen. Der Bund zahlt dazu einen Zuschuss. Förderungsfähig sind allgemeine Beratungen zu allen Fragen der Unternehmensführung, aber auch spezielle Beratungen - beispielsweise zu Innovationen oder zum Qualitätsmanagement. Darüber hinaus helfen diese Beratungen auch bei den Themen Umwelt- und Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie bei Fragen von Unternehmerinnen und selbständigen Personen mit Migrationshintergrund.
Die Förderung wird als Zuschuss zu den Beratungskosten geleistet. Der Höchstzuschuss für eine allgemeine oder eine spezielle Beratung in den alten Bundesländern beträgt 50 Prozent (neue Bundesländer: 75 Prozent), jedoch nicht mehr als 1.500 Euro je Beratung. Pro Antragsteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden.
Für allgemeine sowie spezielle Beratungen besteht dabei ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro, allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Beratungen zu Umwelt- und Arbeitsschutz, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migrantinnen und Migranten zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen der Leitstelle spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten vorliegen.
Die Förderdatenbank des Bundes
Hier finden Sie den vollständigen Überblick über alle weiteren aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen Finanzhilfen für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Suche kann anhand von Förderkriterien wie Fördergebiet, Förderberechtigte, Förderbereich und Förderart gefiltert werden.
Die Förderdatenbank des Bundes wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) betreut.
Leitstellen zur Beratungsförderung
Existenzgründer können einen Zuschuss zu ihren Beratungskosten beantragen. Gefördert werden Beratungen, die von qualifizierten Unternehmensberatern durchgeführt werden. Ziel der Förderung ist es, Gründern zu einem erfolgreichen Unternehmensstart zu verhelfen.
Die DIHK-Service GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Sie führt Projekte und Veranstaltungen durch
Weitere Stellen sind:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH
Bundesbetriebsberatungsstelle für den Deutschen Groß- und Außenhandel GmbH
INTERHOGA - Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
Kreditangebote für die Startphase
ERP-Gründerkredit - StartGeld
Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld werden auf Antrag Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind. Dabei handelt es sich um einen durch die KfW abgesicherten Kredit von bis zu 100.000 Euro, der innerhalb von maximal zehn Jahren zurückgezahlt werden muss. Im ersten oder in den ersten beiden Jahren - je nach Modell - muss der Kredit noch nicht getilgt werden.
Gefördert werden auch Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Bedingungen für die Bewilligung: Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Der Antragsteller sollte sich durch den Einsatz eigener Mittel am Vorhaben beteiligen.
Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung
Das Programm dient der Förderung von Gründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft. Mitfinanziert werden unter anderem Grundstücke und Gebäude, Sachanlageinvestitionen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, werden gefördert.
Antragsberechtigt sind Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründen oder innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Festigungsmaßnahmen durchführen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 500.000 Euro je Antragsteller. Die Laufzeit ist 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren. Anträge können über jedes Kreditinstitut an die KfW übermittelt werden.



Bundesagentur für Arbeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle