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Existenzgründung

Abbildung eines Taschenrechners

Existenzgründung – Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit

Der Schritt in die Existenzgründung ist ein möglicher Weg, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Wenn Sie beabsichtigen, sich selbständig zu machen, signalisieren Sie bitte Ihren Gesprächsbedarf auf telefonischem, schriftlichem, persönlichen oder virtuellem Weg gegenüber Ihrer Agentur für Arbeit.

Ihre Vermittlungsfachkraft wird Ihnen dann einen Gesprächstermin zukommen lassen, zu dem Ihre Fragen beantwortet und Auskünfte gegeben werden können.

Gründungszuschuss

Bei Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen fördert die Agentur für Arbeit die Selbständigkeit mit der Leistung Gründungszuschuss. Der Antrag ist vor Gründung zu stellen. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. In der ersten Phase wird diese Leistung für neun Monate zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe des Arbeitslosengeld I plus einer Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich als Zuschuss für die soziale Absicherung gewährt. In der zweiten Phase können für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich für den sozialen Schutz beantragt werden.

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Gründer und Gründerinnen, die unmittelbar vor der Existenzgründung Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch III hatten bzw. bezogen haben oder anderweitig Versicherte in der Arbeitslosenversicherung waren, können sich während der Selbständigkeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Die aktuelle Beitragshöhe beträgt 17,89 Euro (West) bzw. 15,19 Euro (Ost) monatlich. Der Antrag ist in der Agentur für Arbeit zu stellen.

Weitere Informationen

zur Existenzgründung erhalten Sie durch die nebenstehenden Broschüren und Links.