Der dritte Bildungsweg: Studieren ohne Abitur
Wer als Teenager die Mittlere Reife erworben und die erste Berufsausbildung begonnen hat, ist zunächst auf das praktische Berufsleben ausgerichtet. Es ist eine Zeit, in der man wichtige Erfahrungen sammelt und sich qualifiziert. Zu einem späteren Zeitpunkt überlegt man dann vielleicht: Will ich beruflich mehr? Sind mir die Karrierewege, die ich suche, ohne ein Studium versagt? Kann ich auch ohne Abitur an die Hochschule?
Formal ist das kein Problem: In allen 16 Bundesländern ist der Zugang zur Hochschule auch auf dem so genannten „dritten Bildungsweg“ möglich. Erforderlich sind grundsätzlich der Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung und zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung.
Die Zugänge zur Hochschule werden gelockert
Noch ist die Zahl der Studierenden ohne Abitur hierzulande mit durchschnittlich rund einem Prozent in den Bundesländern sehr gering (Quelle: Prof. Dr. Andrä Wolter, TU Dresden / HIS 2008). Dabei kann Deutschland mehr kluge Köpfe gebrauchen, die den späten Weg an die Hochschule wagen. Vor allem der in Zukunft drohende Fachkräftemangel hat die Bundesregierung jetzt auf den Plan gerufen: Um mehr Berufstätige für ein Studium zu begeistern, soll seit Ende 2008 die „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ zusätzliche Anreize schaffen. Geplant sind etwa Zertifikate der Kammern über explizites Fachwissen der beruflich Qualifizierten. Das soll ihnen als Studierwilligen ohne Abitur den Zugang zu den Hochschulen erleichtern.
Übliche Zugangspraxis: Eignungsprüfung, Auswahlgespräch, Probestudium
Derzeit entscheidet jedes Bundesland selbst über den jeweiligen Zugang zum Studium von Praktikern. Beruflich Qualifizierte, die kein Abiturzeugnis vorweisen können, belegen ihre Studiereignung über Zugangs- bzw. Eignungsprüfungen - sie sind in der Mehrzahl der Bundesländer üblich. Ebenso universitäre Auswahlgespräche mit Professoren oder auch ein Probestudium. Ein Fachwechsel ist jetzt und auch künftig nicht möglich, während Ortswechsel an andere Hochschulen bald erlaubt sein sollen. Noch bestehende Auswahlkriterien sind Alter und Wohnsitz oder die Dauer der Berufstätigkeit.
Doch auch diese Kriterien sollen demnächst fallen. Im November 2008 beschloss die Hochschulrektorenkonferenz die „Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte“ - Ziel: den Dritten Bildungsweg zu liberalisieren und zu vereinheitlichen, um einem drohenden Mangel an hoch qualifizierten Kräften auf dem Arbeitsmarkt weiter vorzubeugen. Im März 2009 schließlich einigten sich die Kultusminister der Länder darauf, dass Inhaber betrieblicher Aufstiegsfortbildungen - das heißt Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse - deutschlandweit den allgemeinen Hochschulzugang erhalten: Sie können ein Fach ihrer Wahl studieren, ohne eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Ihr Abschluss ist der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, gleichgesetzt. Damit, so die Minister, sei eine Möglichkeit des Aufstiegs durch Bildung gegeben.
Berufstätige mit mindestens zweijähriger Ausbildung plus dreijähriger Berufspraxis erhalten nach der neuen Regelung ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss also der beruflichen Fachrichtung entsprechen. Wann diese Regelungen in allen Ländern umgesetzt sind, ist noch offen. Erst dann scheint die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung deutlicher gegeben.
Eines steht fest: Wer den dritten Bildungsweg gehen möchte, hat - wenn er nicht berufsbegleitend studiert - meist eine tief greifende Veränderung des eigenen Alltags und der zeitlichen Flexibilität vor sich. Noch gibt es in Deutschland nicht allzu viele Studiengänge, die Praktikern entgegen kommen und etwa am Wochenende stattfinden. In jedem Fall gilt: Je mehr Leidenschaft und je größer die eigene Überzeugung ist, desto leichter fällt es.



Bundesagentur für Arbeit
Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte (HRK)