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E-Mail-Info SGB II und SGB III vom 31.03.2010

SP II / SP III – II-1203.8.5 / 5307

alle Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit

31.03.2010
31.12.2012
AAgAw: Weisung; ARGEn: Empfehlung
Weisung

Bezug: E-Mail-Info vom 30.04.2009

Zusammenfassung

Eine frühzeitige Aktivierung - schon vor Entscheidung über den Leistungsantrag - trägt maßgeblich zur Reduzierung der Dauer der Hilfebedürftigkeit bei. Das weiterentwickelte Handbuch „Neukundenprozess für den Rechtskreis SGB II“ enthält hierzu weiterführende Hinweise. Kernelemente sind:  Eine Aktivierung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines qualifizierten Erstgesprächs nach Maßgabe des 4-Phasen-Modells (4PM);  In Ausnahmefällen (insbesondere in Fällen der Überprüfung der Motivation des Antragstellers) können auch Kosten verursachende Trägermaßnahmen zweckmäßig sein.

1. Ausgangssituation

Das Handbuch Neukundenprozess SGB II unterstützt die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw) bei der Etablierung eines strukturierten Neukundenprozesses. Die frühzeitige Aktivierung, die i.d.R. noch vor Entscheidung über die Hilfebedürftigkeit erfolgt, ist ein wesentlicher Aspekt des Neukundenprozesses. Sie war bisher im Handbuch noch nicht hinreichend konkret beschrieben. Der Neukundenprozess umfasst die Elemente Erstkontakt, Datenerfassung, Kundenspezifizierung, Antragsausgabe, Erstgespräch i.S.d. 4PM (ggf. mit Angebot U 25), Antragsabgabe, -bearbeitung und -entscheidung.

Der Referenzprozess wird den ARGEn/AAgAw in Form einer Weiterentwicklung des Handbuchs Neukundenprozess SGB II unter dem Aspekt der frühzeitigen Aktivierung zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Version umfasst darüber hinaus eine Überarbeitung der einzelnen Phasen des Neukundenprozesses im Hinblick auf das 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit. Die E-Mail-Info vom 30.04.2009 zum Handbuch „Neukundenprozess für den Rechtskreis SGB II“ wird ergänzt. Die Geschäftsanweisung SGB II Nr. 09/2007 „Förderung von Personen mit unklarem Status im Rahmen § 15a SGB II“ gilt fort.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Die noch in der Phase des Zugangs stattfindende frühzeitige Aktivierung von Antragstellern auf Leistungen der Grundsicherung ist als wichtiger Teilaspekt im Neukundenprozess zu verstehen. Er wird vom 4PM und den übrigen im Neukundenprozess beschriebenen Rahmenbedingungen vorgezeichnet. Er verläuft innerhalb der Fristen der operativen Mindeststandards. Die Festlegung der Form der Aktivierung wird durch die Einbindung in das 4PM-konforme Erstgespräch vereinfacht und systematisiert.

Das Handbuch „Neukundenprozess“ baut auf den Weisungen zur Aktivierung ab Antragstellung auf. (Geschäftsanweisung Nr. 7 vom 24.03.2009 und Nr. 25 vom 17.08.2009). Die dortige Definition und die Anforderungen an die Erfüllung der operativen Mindeststandards, insbesondere das „Angebot U 25“ gelten unverändert fort. Das Angebot muss spätestens in einem der Erstberatung zeitnah folgenden Termin unterbreitet werden.

Wie bisher soll das Handbuch die Geschäftsführungen der ARGEn und AAgAw dabei unterstützen, ihren Neukundenprozess zu analysieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten. Es richtet sich in erster Linie an die verantwortlichen Team- und Bereichsleiter im Zugangsprozess (Eingangszone, Leistung, Markt & Integration).

Für den hiermit neu gefassten Teilaspekt der frühzeitigen Aktivierung stehen verschiedene Varianten zur Auswahl, die sich aus den individuellen, im Profiling festgestellten Handlungsbedarfen ergeben. Die Festlegung der für den Kunden geeigneten Variante erfolgt im Erstgespräch. In Ausnahmefällen (insbesondere in Fällen der Überprüfung der Motivation des Antragstellers) können auch Kosten verursachende Trägermaßnahmen zweckmäßig sein. Das hierbei ggf. entstehende Kostenrisiko sollte durch eine geeignete Vorprüfung der Hilfebedürftigkeit minimiert werden. Hierfür wurde eine Checkliste zur Vorprüfung der Hilfebedürftigkeit entwickelt, die dem Handbuch als neue Anlage beigefügt ist. Die bisherigen Anlagen des Handbuchs können weiterverwendet werden. Im Gesprächsleitfaden zur qualifizierten Antragsausgabe wurde lediglich der Zeitraum, für den zurückliegende Kontoauszüge vorzulegen sind, auf drei Monate konkretisiert.

Die frühzeitige Aktivierung zeichnet sich durch folgende Kernelemente aus:

  • Alle Aktivierungsmaßnahmen beruhen auf den Erkenntnissen des qualifizierten Erstgesprächs gemäß dem 4PM.
  • Den Integrationsfachkräften steht zur Aktivierung eine breite Instrumentenpalette zur Verfügung.
  • Durch geeignete Maßnahmen wird die Transparenz über den potentiellen Leistungsanspruch frühzeitig erhöht.
  • Kunden, für die in der Zugangsphase noch keine Aktivierung, insbesondere keine Teilnahme an Trägermaßnahmen erforderlich ist, werden klar identifiziert.
  • Förderleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II werden vor Entscheidung über die Hilfebedürftigkeit des Kunden passgenau (insbesondere in Fällen des § 15a SGB II) erbracht.
  • Abstimmungen zwischen Agentur für Arbeit und Grundsicherungsstelle zur Fortführung von Maßnahmen und Kostenübernahme im Fall der Ablehnung des Alg2-Antrags bleiben auf wenige Einzelfälle beschränkt.

4. Einzelaufträge

Die VG der AA geben die Überarbeitung des Handbuchs Neukundenprozess SGB II – insbesondere den neu gefassten Aspekt der frühzeitigen Aktivierung - in allen ARGEn/AAgAw umgehend bekannt.

Die Agenturen für Arbeit stellen sicher, dass die in der Anlage 1 unter Punkt 6.3. angesprochene Einigung mit den ARGEn/AAgAw zur Fortführung von Maßnahmen/Übernahme von Kosten im Ablehnungsfall umgehend herbeigeführt wird.

Die AAgAw analysieren ihre Prozesse - insbesondere im Hinblick auf die Zugangsaktivierung – und stellen sie ggf. um.

Den ARGEn wird dieses Vorgehen empfohlen.

5. Koordinierung

entfällt

6. Haushalt

entfällt

7. Beteiligung

Der HPR wurde beteiligt.

gez.
Unterschrift

Anlage:
Handbuch Neukundenprozess SGB II (PDFPDF, 436 KB)