Der zweite Bildungsweg: Nachholen von Schulabschlüssen
Wer einen Schulabschluss nachholt, investiert in seine Zukunft: Denn ohne Abschluss ist heute ein Zutritt zum Arbeitsmarkt immer schwerer möglich. Wenn Sie sich aber diesen Weg ebnen, zeigen Sie Ehrgeiz und Engagement – und werden mit vielfältigen beruflichen Möglichkeiten belohnt.
Ob Krankheit, Tief oder mangelnde Unterstützung: Für einen fehlenden Schulabschluss gibt es immer Gründe. Was nicht bedeutet, dass dieser Zug für immer abgefahren ist! Wenn Sie merken, dass Sie mit einem Schulabschluss beruflich viel weiter kommen könnten, steht Ihnen dieser Weg auch später noch offen: Denn in Deutschland kann jeder Schulabschluss nachgeholt werden. Angst vor dem Lernen gilt nicht – Lernen lässt sich (wieder) lernen.
Wenn Sie Ihren Schulabschluss nachholen möchten, begeben Sie sich damit auf den so genannten „Zweiten Bildungsweg“: Auf ihm können Sie alle Schulabschlüsse der allgemein bildenden Schulen erwerben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen kurz und knapp die Schulabschlüsse im Einzelnen vor:
Der Hauptschulabschluss ist die Grundlage für alle weiteren allgemein bildenden Schulabschlüsse. Haben Sie eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, dann haben Sie damit meist gleichzeitig den Hauptschulabschluss erreicht. Er ist Voraussetzung für den Eintritt in bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen und Abendrealschulen.
Der Mittlere Schulabschluss (u.a. auch Realschulabschluss oder Qualifizierter Sekundarabschluss I genannt) bietet vielfältige Chancen: Die meisten Berufsfachschulen fordern ihn als Zugangsvoraussetzung. Wer ihn hat, kann, je nach Bundesland, die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule besuchen, an der sich in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife erwerben lässt.
Oder: Er führt unter gewissen Voraussetzungen (bestimmte Noten und ein Jahr längerer Schulbesuch) zur Fachgebundenen Hochschulreife – bzw. mit zweiter Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.
Den mittleren Schulabschluss kann man zum Beispiel an Berufskollegs, in Abendrealschulen und per Fernunterricht erwerben.
Mit der Fachhochschulreife erlangt man die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule. Sie ist neben Abitur und Fachgebundenem Abitur einer der drei Zugangswege zur Hochschule. Jedoch sind auch an den Fachhochschulen mittlerweile Auswahlverfahren üblich. Mit einem ersten Studienabschluss, der an einer Fachhochschule erworben wurde, wird in der Regel auch das Studium an einer Universität möglich, jedoch sind nur bestimmte Studiengänge möglich.
Sie können die Fachhochschulreife an Abendgymnasien und Berufskollegs erwerben.
Die Fachgebundene Hochschulreife ermöglicht als höherer Schulabschluss das Studium bestimmter Fächer an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (Hochschulen für Musik und Kunst, Technische Hochschulen). Sie beinhaltet im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) nur eine Fremdsprache.
Wenn Sie die fachgebundene Hochschulreife haben, können Sie zwar ein Studium an allen Hochschularten aufnehmen, jedoch nicht in allen Studienfächern: Zwar können an Fachhochschulen alle Studiengänge studiert werden, an Universitäten jedoch nur solche, die im Bereich der auf Ihrem Zeugnis angegebenen Fachrichtung angesiedelt sind. Grundvoraussetzung ist zudem, dass es keine anderweitigen Zulassungsbeschränkungen gibt.
Neben der Fachgebundenen gibt es die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum Studium aller Fächer an Universitäten und anderen Hochschulen berechtigt. Allerdings suchen sich die Hochschulen ihre künftigen Studierenden selbst aus und legen dazu auch eigene Kriterien fest.
In fast allen Bundesländern können begabte Bewerber zur Erlangung eines Schulabschlusses eine spezifische Prüfung ablegen, auf die sie sich in Eigenregie zu Hause vorbereiten: die so genannte Schulfremdenprüfung (auch Nichtschüler- oder Externenprüfung genannt).
Mit der Schulfremdenprüfung lassen sich alle qualifizierten Schulabschlüsse erwerben. Prüflinge können unterstützend zum Selbststudium Vorbereitungskurse an Abend- oder Volkshochschulen belegen, die meist kostenpflichtig sind. Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet einmal jährlich statt. Sie wird von den zuständigen Schulbehörden an staatlichen Einrichtungen, etwa Gymnasien, durchgeführt und ist gebührenpflichtig.
Spezifische Begabtenprüfungen (externe Abiturprüfungen) für die Zulassung zum Studium richten sich an begabte Berufserfahrene, die eine Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung mitbringen. Sie kommen aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihrer Begabung und ihrer Vorbildung für ein Studium an einer Hochschule in Frage, besitzen aber keine Allgemeine Hochschulreife. Diese erlangen sie erst über die bestandene Begabtenprüfung, die etwa auf Abiturniveau liegt und auf die sie sich in Eigenregie vorbereiten. Begabtenprüfungen gibt es in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Meist ist ein Mindestalter von 25 Jahren Voraussetzung.
Wer die Fachhochschulreife durch Nichtschülerprüfung (Externenprüfung) erwerben will, muss den Mittleren Abschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf vorweisen, außerdem eine angemessene Prüfungsvorbereitung belegen. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland: So sind zum Beispiel in Baden-Württemberg und Bayern fünf Jahre Berufserfahrung Bedingung.



Bundesagentur für Arbeit
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Deutschland