Ausbildungsarten
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, auszubilden. Die am weitesten verbreitete ist die betriebliche Ausbildung. Aber auch das Duale Studium, die nicht-anerkannte und die schulische Ausbildung bieten Betrieben, die ausbilden wollen, interessante Wege.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) nennt die Voraussetzungen, die ein Betrieb, der ausbilden will, für die betriebliche Ausbildung erfüllen muss.
Sollte der Betrieb nicht als Ausbildungsbetrieb für die berufliche Ausbildung in Frage kommen oder keiner der rund 350 anerkannten Ausbildungsberufe für das Unternehmen geeignet sein, dann bieten sich vielfältige Alternativen. So gibt es spezielle Ausbildungen für Abiturienten, duale Studiengänge, individuelle Ausbildungen, die zwar als „nicht-anerkannt“ in Sinne des BBiG gelten, in der jeweiligen Branche aber akzeptiert werden. Und: Ein Betrieb kann auch Praktikantenplätze für Auszubildende schulischer Ausbildungen zur Verfügung stellen.
Mehr zu diesen Themen finden Sie auch auf den Seiten „Anforderungen an den Betrieb“ und „Gesetzliche Vorgaben“.



Bundesagentur für Arbeit
Veröffentlichungen des BMBF: Ausbildung und Beruf