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Weiterbildung - geregelt

Für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufspraxis kommen geregelte Weiterbildungsabschlüsse in Frage. Sie sind nicht nur staatlich anerkannt, sondern bieten attraktive Berufsperspektiven wie zum Beispiel mehr Einkommen oder Führungsaufgaben.

Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufspraxis gesammelt und möchten nun mehr? Dann bieten sich die bundesweit nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die nach Landesrecht geregelten beruflichen Weiterbildungsabschlüsse an. Die Vorteile sind klar: Sie sind staatlich anerkannt und eröffnen Ihnen attraktive berufliche Perspektiven, eventuell auch mit Führungsaufgaben.

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl an häufig gewählten Weiterbildungsabschlüssen vor:

Fachberater/in

Nach der beruflichen Erstausbildung und beruflicher Praxis ist ein Weiterbildungsabschluss als Fachberater/in möglich.
Dazu findet eine mündliche wie auch schriftliche Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einem internen Prüfungsausschuss eines Lehrgangsträgers statt.

Beispiele:

  • Fachberater/in für Finanzdienstleistungen:
    Vorausgesetzt werden dafür eine Abschlussprüfung als Bankkaufmann/-frau, Immobilienkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen der Fachrichtung Versicherung oder der Fachrichtung Finanzberatung sowie eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis.
  • Fachberater/in im Vertrieb:
    Voraussetzung dafür ist üblicherweise eine Abschlussprüfung in einem dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf sowie ebenfalls eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis.

Industriemeister/in

Eine etwas höhere Weiterbildungsstufe erreichen Sie nach der erfolgreichen Erstausbildung mit der Prüfung zum Industriemeister, den es in verschiedenen Fachrichtungen gibt. Allerdings benötigt man dazu auch eine längere Vorbereitungszeit. Bevor Sie sich zur Abschlussprüfung anmelden können, sind,  je nachdem, verschiedene Vorbereitungskurse zu absolvieren, zum Beispiel in einer der folgenden Fachrichtungen:

  • Chemie
  • Elektrotechnik
  • Kunststoff und Kautschuk
  • Mechatronik
  • Metall
  • Pharmazie
  • Textilwirtschaft
  • Flugzeugbau/Luftfahrttechnik.

Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgenommen. Im Prüfungsteil „Grundlegende Informationen“ sind auch berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen nachzuweisen.      

Fachmeister/in

Neben den Industriemeistern gibt es auch in Handwerksbereichen und anderen Bereichen  „Meister ihres Fachs“. Die Meisterprüfung dafür kann man beispielsweise ablegen als:

  • Baumaschinenmeister/in
  • Floristmeister
  • Hotelmeister
  • Küchenmeister
  • Meister für Schutz und Sicherheit
  • Meister für Veranstaltungstechnik
  • Meister der Hauswirtschaft
  • Logistikmeister
  • Restaurantmeister
  • Wassermeister.

Voraussetzung für die Meisterprüfung sind eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens fünf Jahren – unter Anrechnung der Ausbildungszeit. Ausnahmen davon sind möglich.

Polier/in

Auch in der Bauwirtschaft gibt es ein durchlässiges Weiterbildungssystem. Wer eine Ausbildung im Baubereich vorweist, kann sich zum Polier/in weiterbilden und zwar in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau. 

Um die Prüfung ablegen zu können, werden eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem  Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Bau zugeordnet werden kann, sowie, ähnlich wie bei der Meisterprüfung, üblicherweise eine einschlägige Berufspraxis von mindestens fünf  Jahren unter Anrechnung der Ausbildungszeit verlangt. Abgelegt wird die Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

Fachkaufleute

Wenn Sie nach einer Ausbildung in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen schon Praxiserfahrungen gesammelt haben, können Sie überlegen, sich in eine spezielle Richtung fortzubilden, zum Beispiel zum:

  • Bilanzbuchhalter
  • Controller
  • Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik
  • Fachkaufmann/-frau für Außenwirtschaft
  • Fachkaufmann/-frau für Büromanagement
  • Fachkaufmann/-frau für Marketing
  • Personalfachkaufmann/-frau.

Um die Prüfung ablegen zu können, werden üblicherweise eine Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und mindestens einjährige oder dreijährige Berufspraxis verlangt. Nach der Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer sind Sie beispielsweise ein Geprüfter Fachkaufmann oder -frau für Büromanagement.

Fachwirt/in

Fachwirte gibt es in fast allen Branchen, etwa in Industrie, Handel, Bank, Versicherung und  Verkehr. Der Fachwirt ist sozusagen die kaufmännische Führungskraft innerhalb einer Branche.
Im Einzelnen sind das zum Beispiel:

  • Bankfachwirt/-in (IHK)
  • Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK), der sogenannte „kleine Betriebswirt“
  • Fachwirt/-in Handel (IHK)
  • Veranstaltungsfachwirt/-in (IHK) 

Vorausgesetzt wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen bzw. verwaltenden Ausbildungsberuf. Mit einem anderen Berufsabschluss wird einer längere Berufspraxis vorausgesetzt. Die Prüfung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer abgelegt.

Techniker/in

Wer sich nach erfolgreicher Erstausbildung zwei Jahre in Vollzeitunterricht oder drei bis vier Jahre in Teilzeitunterricht auf einer Fachschule oder über eine längere Zeit im Fernunterricht entsprechend seinem erlernten Beruf weiterbildet, kann staatlich anerkannter Techniker/in werden. Zu den verschiedenen Fachrichtungen eines/r Techniker/in gehören zum Beispiel:

  • Bautechnik (ohne oder mit verschiedenen Schwerpunkten)
  • Bekleidungstechnik (in manchen Bundesländern auch mit Schwerpunkten)
  • Chemietechnik (in manchen Bundesländern auch mit Schwerpunkten)
  • Elektrotechnik (in manchen Bundesländern auch mit Schwerpunkten)
  • Farb- und Lacktechnik (in manchen Bundesländern auch mit Schwerpunkten)
  • Gartenbau (in manchen Bundesländern auch mit Schwerpunkten)
  • Medizintechnik
  • Werkstofftechnik

In einigen Bundesländern wird mit dem Technikerabschluss auch die Fachhochschulreife erworben, in anderen Bundesländern ist dafür eine Zusatzprüfung nötig.

Betriebswirt/in (Fachschule)

Eine etwas höhere Weiterbildungsstufe erreichen Sie mit der Weiterbildung zum Betriebswirt/-in in verschiedenen Fachrichtungen, wofür zwei Jahre Vollzeitunterricht an Fachschulen, Akademien oder privaten Bildungseinrichtungen nötig sind. Auch Fernunterricht ist möglich.
Für die bundesweit geregelte Prüfung werden eine mit Erfolg abgelegte IHK-Weiterbildungsprüfung als Fachwirt/in bzw. als Fachkaufmann/-frau sowie eine entsprechende Berufspraxis von mindestens einem Jahr vorausgesetzt. Alternativ reichen auch eine mit Erfolg abgelegte Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mehrjährige Berufspraxis aus. Dies gilt für einen Betriebswirt (Fachschule) in verschiedenen Fachrichtungen wie zum Beispiel:

  • allgemeine Betriebswirtschaft
  • Absatz/Marketing
  • Außenwirtschaft
  • Controlling
  • Finanzen und Investment
  • Hauswirtschaft
  • Möbelhandel
  • Textil
  • Unternehmensführung

Daneben gibt es ebenfalls geregelte Abschlüsse als Betriebswirt/in in speziellen Fachrichtungen wie etwa Verwaltung, zu deren Vorbereitung in der Regel nur Unterricht in Teilzeit erforderlich ist.

Technischer Betriebswirt/in

Die Prüfung zum Technischen Betriebswirt/in ist nicht einheitlich geregelt. Die Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz findet an Bildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern oder an privaten Bildungseinrichtungen statt. Sie dauert in Vollzeit zwischen drei und 18 Monaten.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine erfolgreiche Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung bzw. zum Techniker oder zum Technischen Fachwirt oder zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist. Daneben gibt es auch Weiterbildungen an Fachschulen, die landesrechtlich geregelt sind und für die eine erfolgreiche Erstausbildung in einem einschlägigen Beruf ausreicht.