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Nicht-anerkannte Ausbildung

Um diese Ausbildungsart zu beschreiben, lohnt sich ein Blick auf ihre Entstehung. Die hängt vor allem mit den Anforderungen einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt zusammen.

Warum nicht-anerkannt?

Diese wandelnde Arbeitswelt erfordert von Zeit zu Zeit Kenntnisse und Fähigkeiten, die bis dato in noch keinem anerkannten Ausbildungsberuf verlangt werden. Wird daraus ein Trend, kann er in einem neuen Berufsbild münden. Doch der Bedarf an Mitarbeitern für dieses Berufsfeld besteht bereits, bevor eine passende Ausbildungsordnung erlassen ist.

Oder: Ein Betrieb eines selten gewordenen Handwerks benötigt Nachwuchs. Doch weil der zugrundeliegende Beruf so selten geworden ist, wurde seine Ausbildungsordnung gestrichen.

Ein weiterer Fall: Mancherorts ist die Kombination aus Aufgaben und Anforderungen so speziell, dass sie nicht mit einer eigenen Ausbildungsordnung abgedeckt werden kann. An wieder anderer Stelle verfügt kein Mitarbeiter eines Betriebes über die für Ausbilder geforderte fachliche Eignung. Oder ein Betrieb kann nicht die volle Bandbreite eines Berufes vermitteln und auch keine Ausbildungskooperation mit weiteren Unternehmen eingehen.

In all diesen Fällen können Betriebe dennoch junge Menschen qualifizieren und zu angehenden Fachkräften innerhalb ihres Unternehmens aufbauen.

Wichtig: Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages in einer nicht-anerkannten Ausbildung ist nur mit volljährigen Auszubildenden erlaubt!

Ablauf und Abschluss der nicht-anerkannten Ausbildung

Die Praxis ähnelt dem betrieblichen Teil der dualen Ausbildung: Im oder nah am Tagesgeschäft werden die jungen Mitarbeiter an die Tätigkeiten herangeführt. Sie werden von erfahrenen Kollegen unterwiesen, angeleitet und bei der Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben kontrolliert. Gegebenenfalls ermöglicht das Unternehmen auch den Besuch externer Schulungen, Seminare oder Kurse. Innerhalb dieser können die Auszubildenden spezielles Wissen, bestimmte Fertigkeiten oder branchenintern anerkannte Zertifikate erwerben.

Eine Abschlussprüfung vor einer Kammer oder ein anerkanntes Zeugnis gibt es bei nicht-anerkannten Ausbildungen nicht. Stattdessen kann das Ende der Ausbildung mit einer betriebsinternen Prüfung und einem betrieblichen Zeugnis verbunden sein.

Nicht-anerkannte Ausbildungen werden in der Regel in der jeweiligen Branche akzeptiert. Und solange die Ausgebildeten innerhalb dieser Branche bleiben, entsteht ihnen kein Nachteil aus ihrer nicht-anerkannten Ausbildung. Allerdings können sie bei eintretender  Arbeitslosigkeit gegenüber Absolventen staatlich anerkannter Ausbildungen benachteiligt sein. Formal gelten sie als „Ungelernte“ und haben unter Umständen geringere Chancen, eine neue Stelle zu finden. Auch viele Weiterbildungsangebote und Umschulungen setzen einen anerkannten Berufsabschluss voraus.