Rechte und Pflichten der Ausbildenden
Für den Ausbildenden geht es vor allem um Vorschriften für die praktische Ausbildung. Für die Bildung in der Berufsschule ist die staatliche Schulaufsicht zuständig. Die Ausbildung in den Betrieben überwachen grundsätzlich die zuständigen Stellen, also vor allem die Kammern.
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Die Rechte und Pflichten der Auszubildenden sind in den einschlägigen Gesetzen festgelegt (Berufsbildungsgesetz BBiG, Handwerksordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbilder-Eignungsverordnung). Sie sind als Ausbildender nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, dennoch sollten Sie Ihre Auszubildenden immer wieder auf ihre Rechte und Pflichte hinweisen.
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Bundesagentur für Arbeit